Grundlagen

Betreuerinnen und Betreuer haben die Aufgabe, Menschen zu beraten, zu vertreten und zu unterstützen, die krank, geistig oder körperlich behindert sind oder unter psychischen Störungen leiden. Wille und Wohl der betroffenen Menschen stehen dabei an erster Stelle – so schreibt es das Gesetz vor.

Betreuungen werden grundsätzlich von den zuständigen Amtsgerichten eingerichtet. Gesetzlich geregelt ist, dass Betreuungen in spezifischen Aufgabenfeldern und nicht pauschal festgelegt werden. Diese Regelung verhindert eine Entmündigung der betroffenen Menschen und ermöglicht ihnen, ein weitgehend selbstbestimmes Leben zu führen.







Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.
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