Wer Betreuungen als selbstständige/r Berufsbetreuer/in führen möchte, sollte zuerst die eigenen Voraussetzungen prüfen. Bringe ich ausreichende Kenntnisse mit? Eigne ich mich als Unternehmer/in? Benötige ich einen Kredit oder kann ich den Start meiner Selbstständigkeit aus eigener Kraft finanzieren? Gibt es in meiner Region Fördermittel für Existenzgründungen? Informationen hierzu erhalten Sie bei den Arbeitsagenturen oder den für Wirtschaft zuständigen Ämtern und Behörden. Auf jeden Fall gilt: Zu Beginn der Tätigkeit als Betreuer/in ist nicht davon auszugehen, dass Sie gleich eine ausreichende Anzahl von Betreuungen erhalten, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Zudem werden die ersten Vergütungen erfahrungsgemäß mit Verzögerung erfolgen. Vor diesem Hintergrund sollte jeder, der sich für den Beruf Betreuung entscheidet, mindestens ein Jahr finanziell überbrücken können.
Betreuungen werden von den Amtsgerichten eingerichtet – dies ist ihre erste Anlaufstelle, wenn Sie sich entschlossen haben, als Betreuer/in tätig zu werden. Im Beschluss zur Bestellung als Betreuer/in muss explizit vermerkt sein, dass diese beruflich geführt wird.
Die Bezahlung von Betreuer/innen ist im Vormünder- und Berufsbetreuervergütungsgesetz geregelt. Generell gilt: Betreuungen werden pauschal vergütet. Alle Betreuungen werden nach dem gleichen Schlüssel behandelt. Der Inklusivstundensatz liegt ja nach Qualifikation bei 44 Euro bzw. 33.50 Euro und 27 Euro. Hierin enthalten sind sowohl die Mehrwertsteuer sowie eine Auswandspauschale für Fahrtkosten, Telefon, Kopien und Porto. Die anrechenbaren Stunden sind abhängig von der Vermögenslage der Klient/innen, der Art ihrer Unterbringung sowie der Länge der Betreuung.
Als Selbstständige/r müssen Sie für Ihre soziale Absicherung selbst sorgen. Krankenversicherung, Altervorsorge und Unfallversicherung sollten selbstverständlich sein. Zusätzlich sinnvoll sind: Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung, Freiwillige Arbeitslosenversicherung. Zudem müssen Berufsbetreuer/innen sich (und ggf. ihre Angestellten) in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versichern. In Versicherungsfragen arbeitet der BdB mit einem festen Partner zusammen, der sich auf das Betreuungswesen spezialisiert hat. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an
GL Versicherungsmakler GmbH, Tel. 040/85402850
www.gl-versicherungsmakler.de
Berufsbetreuung braucht ein professionelles Umfeld: Büroräume, in denen ungestört Gespräche mit Klient/innen geführt werden können, sind ebenso notwendig wie eine ausreichende technische Ausstattung. Telefon, Fax, Mobiltelefon und PC inklusive einer gängigen Betreuungssoftware gehören zu jeder Standardausstattung. Besonderes Augenmerk muss zudem auf den Datenschutz gelegt werden.
Betreuer/innen sind verpflichtet, Einkommenssteuer und Umsatzsteuer zu zahlen.