Immer mehr Menschen in Deutschland geraten in eine komplexe Problemlage, die Beratung und Unterstützung oder eine gesetzliche Vertretung erfordert. Soziale Leistungen werden nach dem Paradigmenwechsel „weg von der Fürsorge, hin zu mehr Selbstbestimmung“ nicht mehr per se zugesprochen, sondern müssen auf dem Markt eingekauft werden. Gleichzeitig hat sich der Markt stark differenziert und viele Menschen wissen nicht, welche Rechte und Leistungen ihnen zustehen und wie sie diese erlangen können. Mehr Selbstbestimmung der Menschen kann angesichts der höheren Anforderungen an das Selbstmanagement nur durch eine qualifizierte unabhängige Unterstützung erreicht werden. Betreuung leistet genau diese Form der Unterstützung.
Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen können, haben einen Anspruch auf eine allgemein anerkannte und qualifizierte Betreuungsleistung. Dies ist eine wichtige Grundlage, um eine größtmögliche Teilhabe und Selbstbestimmung zu erlangen.
Vor diesem Hintergrund hat der BdB das Konzept Betreuungsmanagement entwickelt. Das Betreuungsmanagement verbindet fachlich methodische Anforderungen an den Beruf mit einer eindeutigen Parteilichkeit für die Klientinnen und Klienten. Das Betreuungsmanagement basiert auf den Grundlagen des Case Managements.
Das Konzept beschreibt die Fallsteuerung des Betreuungsmanagements und berücksichtigt folgende Phasen:
- Kontaktaufnahme (Access, Screening, Intake)
- Assessment (Analyse, Einschätzung, Prognose)
- Planung (Ziele, Maßnahmen)
- Linking (Vermittlung, Verhandlung, Vernetzung)
- Monitoring (Prozessbeobachtung, Erfolgskontrolle, Modifizierung)
- Evaluation (Auswertung, Berichterstattung)
Der BdB hat ein Sonderheft der bdbaspekte mit dem Titel „Betreuungsmanagement“ herausgegeben.