Mitglied werden
Mitglied im BdB kann werden, wer den Beruf Betreuung professionell ausübt – als Selbstständige*r, Angestellte*r oder Verein. Wir bieten Ihnen eine kollegiale Heimat und viele interessante Leistungen.
Der BdB ist mit rund 7.500 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er bietet zahlreiche Service- und Beratungsleistungen: Berufseinsteiger*innen beraten wir in Zusammenarbeit mit unserem Tochterunternehmen ipb zur Existenzgründung und Tragfähigkeitsbescheinigung sowie zu weiteren wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen. Eine individuelle Beratung können unsere Mitglieder in Anspruch nehmen. Zudem beantworten wir Ihnen auf dieser Seite bereits viele wichtige Fragen für den Einstieg in den Beruf.
Was machen Berufsbetreuer*innen?
Kann ein volljähriger Mensch auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, stellt ihnen das Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen eine*r rechtliche*n Betreuer*in zur Seite. Als Berufsbetreuer*in garantieren Sie Menschen durch eine persönliche Form der Betreuung die Verwirklichung der Selbstbestimmung, unterstützen Menschen in ihren Entscheidungen bei der Ausübung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit und schützten ihre Menschenwürde in Situationen großer Verletzlichkeit.
Rechtliche Betreuer*innen beraten, unterstützen und vertreten die betroffenen Menschen beispielsweise bei der Regelung ihrer Finanzen, der Organisation von pflegerischen Diensten, der Einwilligung in ärztliche Behandlungen oder gegenüber Behörden.
Aufgabenkreise eines beruflichen Betreuers
Eine rechtliche Betreuung wird immer nur für einen bestimmten Zeitraum und für bestimmte Aufgabenkreise eingerichtet. Berufsbetreuer*innen beraten und unterstützen unter anderem in den folgenden Aufgabenfeldern:
Gesundheitssorge
- ärztliche Behandlung sicher stellen
- Pflegedienste beauftragen
- Rehabilitationsmaßnahmen einleiten
- Klinikbehandlung veranlassen
Vermögensregelung
- Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen
- Unterhaltspflichten prüfen
- Schuldenregulierung einleiten
- Erbangelegenheiten regeln
- Vermögen und Finanzen verwalten
Heimangelegenheiten
- Verträge prüfen und abschließen
- Interessen gegenüber der Einrichtung vertreten
Wohnungsangelegenheiten
- Wohnraum erhalten
- Mietverträge prüfen und abschließen
- Leben in der eigenen Wohnung sichern
Behördenangelegenheiten
- Interessen vertreten
- Aufenthaltsrechte für Menschen nicht deutscher Herkunft sichern
- Ansprüche durchsetzen
Welche Qualifikationen brauche ich als Berufsbetreuer*in?
Bisher gibt es für Berufsbetreuer*innen keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung. Im Gesetz steht lediglich, dass der zu bestellende Betreuer für die Führung einer Betreuung in den entsprechenden Aufgabenkreisen „geeignet“ sein muss (§ 1897 BGB). Um den komplexen Aufgaben eines rechtlichen Betreuers gerecht zu werden, ist ein sozialwissenschaftliches oder sozialpädagogisches Studium eine gute Grundlage. Es ist allerdings keine notwendige Voraussetzung, Berufsbetreuer kommen aus den unterschiedlichsten Berufen. Um auf dem Laufenden zu bleiben und die Qualität der Betreuungsarbeit zu gewährleisten, sind Zusatzausbildungen und die Bereitschaft zu regelmäßigen Weiterbildungen erforderlich.
Der BdB und der Berufsverband der freien Berufsbetreuer (BVfB e.V.) haben gemeinsam ein Berufsbild entwickelt. Dort können Sie nachlesen, welche wesentlichen Voraussetzungen und Kompetenzen Sie als Berufsbetreuer*in mitbringen sollten. Derzeit überarbeitet der BdB das Berufsbild unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Die Bezahlung von Berufsbetreuer*innen ist im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) geregelt. Seit dem 27. Juli 2019 ist die Neuregelung der Vergütung in Kraft. Berufsbetreuer erhalten seitdem eine Fallpauschale als Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach vier Hauptkriterien:
- Anhand der Vorbildung des Betreuers bzw. der Betreuerin wird bestimmt, nach welcher der drei Vergütungstabellen er seine Tätigkeit abrechnen kann.
Innerhalb der jeweiligen Vergütungstabelle werden dann unterschiedlich hohe Geldbeträge für verschiedene Fallkonstellationen genannt. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei nach
- der bisherigen Dauer der Betreuung,
- der Wohnform des Klienten (in einer Einrichtung oder in der eigenen Wohnung) sowie
- den finanziellen Verhältnissen des*der Klient*in (mittellos oder „vermögend“).
Berufsbetreuer*innen ohne nutzbare Fachkenntnisse für die Führung einer rechtlichen Betreuung werden auf Grundlage der Vergütungstabelle A vergütet. Betreuer*innen mit nutzbaren Fachkenntnissen, die sie durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare Ausbildung erworben haben, rechnen nach der Vergütungstabelle B ab und Betreuer*innen mit Fachkenntnissen, die sie durch eine Hochschul- oder eine vergleichbare Ausbildung erlangt haben, nach der Vergütungstabelle C.
Die Eingruppierung richtet sich nach den gleichen Kriterien, die bisher für die Bestimmung des Stundensatzes maßgeblich waren.
Als Beispiel: Wer als Diplom-Sozialarbeiter*in eine*n nicht mittellosen, im Heim lebenden Klient*in im zweiten Halbjahr betreut, kann hierfür pro Monat eine Fallpauschale in Höhe von 229 Euro verlangen (Vergütungstabelle C, dort das Feld C3.1.2).
Die Vergütungstabellen finden Sie hier online oder als PDF-Datei zum Download
Beachten sollten Sie, dass die Pauschalen der Betriebsumsatz sind, nicht das Einkommen eines*einer rechtliche*n Betreuer*in! Von Ihrem Umsatz als selbstständige*r Berufsbetreuer*in müssen zahlreiche Positionen finanziert werden:
- alle Auslagen für die Führung der Betreuung (Porto, Telefongebühren Fahrtkosten usw.),
- alle Betriebsausgaben (Miete, Energiekosten, Anschaffungskosten für Literatur und technische Geräte, Büromaterial, Fortbildungen usw., Beiträge zu Berufsverbänden, Versicherungen),
- Beitrag zur Unfallversicherung,
- ggf. die Vergütung für Angestellte,
- Einkommenssteuer,
- die eigene soziale Absicherung (Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung bzw. Rücklagen für das Alter, Rücklagen für den Urlaub und für Zeiten mit wenigen Aufträgen, Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege), wobei diese Kosten vollständig selbst finanziert werden müssen – anders als im Fall einer Tätigkeit als Arbeitnehmer gibt es keinen Arbeitgeberanteil.
Als grober Richtwert: Um ein auskömmliches Einkommen mit der Führung von rechtlichen Betreuungen zu erlangen, sind etwa 40 bis 50 Betreuungen empfehlenswert.
Wie läuft die Bestellung als Betreuer*in ab?
In der Regel bestellt das Betreuungsgericht auf Vorschlag der zuständigen Betreuungsbehörde eine*n geeignete*n Betreuer*in. Um Berufsbetreuer*in zu werden, wenden Sie sich an die jeweilige Betreuungsbehörde. Diese prüft vor der Bestellung den generellen Bedarf an benötigten Betreuern, die Eignung der potenziellen Betreuerin für die Übernahme von Betreuungen sowie die persönliche Eignung für einen speziellen Betreuungsfall.
Das Gesetz geht davon aus, dass eine Betreuung im Regelfall ehrenamtlich geführt wird. Vergütung und Aufwendungsersatz können nur beansprucht werden, wenn das Gericht bei der Bestellung feststellt, dass die Betreuung beruflich geführt wird. Diese Feststellung hat dann zu erfolgen, wenn der*die Betreuer*in mehr als 10 Betreuungen führt, oder wenn zu erwarten ist, dass dieser Wert in absehbarer Zeit erreicht werden wird. Manche Betreuungsrichter sind allerdings auch der Ansicht, dass zunächst 10 Betreuungen ehrenamtlich übernommen werden müssen und erst ab Übertragung der 11 eine berufliche Betreuertätigkeit vorliegt. Wird diese Bedingung erst später erfüllt, kann das Betreuungsgericht die Feststellung nachträglich (aber nicht rückwirkend) treffen.
Es kommt hin und wieder vor, dass beim Betreuungsgericht übersehen wird, die berufsmäßige Führung der Betreuung festzustellen bzw. in den Bestellungsbeschluss mit aufzunehmen. Sie sollten die Beschlüsse deshalb bei Erhalt umgehend daraufhin überprüfen, ob die Bestellung als Berufsbetreuer*in erfolgt ist.
Wo bewerbe ich mich als Berufsbetreuer*in?
Wenn Sie die notwendigen Qualifikationen mitbringen und Berufsbetreuerin werden möchten, wenden Sie sich an die Betreuungsbehörde oder –stelle Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Hier erhalten Sie weitere Informationen, wie die Bewerbung als Betreuer*in abläuft. In der Regel werden Sie nach dem Einreichen Ihrer Unterlagen zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Eine wichtige Frage sollten Sie sich gleich zu Beginn stellen: Gibt es in meiner Region bereits genügend rechtliche Betreuer oder werden zusätzliche gebraucht? Die Situation gestaltet sich von Region zu Region sehr unterschiedlich.
Woran muss ich noch denken, wenn ich mich als beruflicher Betreuer selbstständig mache?
- Versicherungen: Als Berufsbetreuer*in haften Sie für Schäden aufgrund fehlerhafter Berufsausübung gegenüber Klient*en. Deshalb sollten Sie unbedingt eine berufliche Haftpflichtversicherung abschließen. Die GL Versicherungsmakler GmbH ist exklusiver BdB-Partner und entwickelt maßgeschneiderte Versicherungen für Berufs- und Vereinsbetreuer*innen. BdB-Mitglieder profitieren von besonders günstigen Konditionen und umfangreichen Beratungsleistungen. Zudem müssen Sie sich als Betreuer*in in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege versichern.
- Gewerbe-Anmeldung: Als Berufsbetreuer*in sind Sie dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Sie müssen aber keine Gewerbesteuer bezahlen. Außerdem besteht aufgrund einer Gesetzesänderung seit dem 1.7.2013 keine Umsatzsteuerpflicht mehr. Auch eine Pflichtmitgliedschaft in der IHK besteht nicht.
- Ein professionelles Arbeitsumfeld schaffen: Um als Berufsbetreuer*in zu arbeiten, sollten Sie geeignete Büroräume haben, in denen Sie ungestört mit Ihren Klient*innen sprechen können. Auch eine ausreichende technische Ausstattung ist wichtig: Telefon, Fax, Mobiltelefon und PC sollten zur Grundausstattung gehören.
- Richtige IT-Basis schaffen: Professionelle Betreuungssoftware können Ihnen das Leben deutlich erleichtern. Als BdB-Mitglied profitieren Sie von Sonderkonditionen bei unseren Partnern prosozial und LOGO Datensysteme.
- Datenschutz beachten: Als Betreuer*in arbeiten Sie mit vielen sensiblen personenbezogenen Daten. Mitglieder finden auf meinBdB in der Gruppe "Tipps für den Berufsalltag" umfangreiche Formulare zum Datenschutz für das Betreuungsbüro.
Was kommt auf mich zu? Was sagen die Kolleg*innen? Rechnet sich das? Wo finde ich Hilfe? Der neue Reiseführer für Berufseinsteiger unseres Kooperationspartners prosozial liefert Antworten und bietet wertvolle Tipps und Tricks rund um den erfolgreichen Start ins Betreuerleben - inklusive Checkliste zum Berufsstart: