Es ist ein altbekanntes Problem: Endet eine nur vorläufig (also im Eilverfahren lediglich befristet) eingerichtete Betreuung und wird die endgültige Betreuung erst einige Zeit später eingerichtet, gibt es oft Streitigkeiten darüber, ob die endgültig eingerichtete Betreuung als Neufall abgerechnet werden kann oder ob die ersten (und besser bezahlten) Monate bereits durch die Eilbetreuung verbraucht worden sind.