Bundesregierung beschließt mehr Geld für rechtliche Betreuer | MdB Dirk Heidenblut strebt Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis zur Sommerpause an
Hamburg, 28. Februar 2019 - Das Bundeskabinett hat gestern den von der Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung beschlossen. Der Entwurf sieht eine Erhöhung der Vergütung von gesetzlichen Betreuern um durchschnittlich 17 Prozent vor.
Der Abgeordnete Dirk Heidenblut, Berichterstatter für das Betreuungsrecht der SPD-Bundestagsfraktion, bezeichnete die beschlossene Erhöhung in einer offiziellen Pressemitteilung als echten Fortschritt und bedankte sich bei Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley und den Ländern für die produktiven Ergebnisse der Bund-Länder-Gespräche. Heidenblut weiter: „Es ist gut, dass bei dem Gesetz jetzt Tempo gemacht wird. Mein Ziel ist, dass das parlamentarische Verfahren schnell beginnt, damit es noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden kann. Die Zeit drängt!“.
Heidenblut nahm auch Bezug auf den parallel im Bundesjustizministerium laufenden Dialogprozess zum Betreuungsrecht. Er erwarte durch diesen Prozess klare Verbesserungen der Qualität und Zusammenarbeit im Interesse der Betreuten. Besonders wichtig sei ihm die Stärkung des Ehrenamtes, die nur durch eine enge Unterstützung vonseiten der Betreuungsvereine möglich sei. Dafür setze er auf eine weitere konstruktive Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen.