Neuer Vergleichsrechner für BdB at work-Nutzer: So wirkt sich die geplante Vergütungserhöhung für Sie aus

25.02.2019

    Hamburg, 25. Februar 2019 - Der geplante Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht eine Vergütungserhöhung von durchschnittlich 17 Prozent vor. Nach den bisherigen Rückmeldungen der BdB-Mitglieder scheinen aber nur etwa 11 bis 12 Prozent Vergütungserhöhung bei den Berufsbetreuern anzukommen. Mit dem neuen Vergleichsrechner der LOGO Datensysteme GmbH, dem langjährigen Kooperationspartner des BdB e.V., können BdB at Work - Nutzer ab sofort herausfinden, um wieviel Prozent sich ihre Vergütung erhöhen würde, wenn der geplante Gesetzentwurf in Kraft tritt. LOGO Datensysteme hat für ihre Betreuungssoftware einen Wertvergleichsrechner zwischen der Pauschalabrechnung nach VBVG aus 2005 und dem Gesetzesentwurf VBVG-E 2019 implementiert. Den Vergleich können Sie für einen beliebigen Monat anhand Ihrer konkreten Fallsituation vornehmen.

    Detaillierte Informationen zur Funktionsweise und der Herkunft der Vergleichswerte finden Sie unter: www.betreuung.de/pauschale2019

    Uns interessieren Ihre Ergebnisse! Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihre Vergleichsergebnisse anonymisiert an info(at)bdb-ev(dot)de schicken, damit wir in zukünftigen Gesprächen zum Gesetzentwurf auf eine valide Datengrundlage zu den tatsächlichen Auswirkungen der geplanten Vergütungserhöhung zurückgreifen können.