„BdB-Forderungen sind berechtigt und müssen umgesetzt werden“ | MdB Dirk Heidenblut, SPD, fordert Erhöhung der Betreuervergütung

20.07.2018
    • v.l.n.r. Hennes Göers_Thorsten Becker_Harald Freter_BdB_Dirk Heidenblut_SPD

    Hamburg/Essen, 20. Juli 2018 – Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurden im März 2018 die Modernisierung des Betreuungsrechts, die zeitnahe Erhöhung der Stundensätze und -kontingente sowie die Stärkung der Betreuungsvereine angekündigt. Der Essener Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, SPD, fordert nun die sofortige Umsetzung des Koalitionsvertrages. Heidenblut traf sich dazu in seinem Essener Wahlkreis zum Austausch mit Thorsten Becker, dem Vorsitzenden des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen, Hennes Göers, stellvertretender Vorsitzender und Dr. Harald Freter, Geschäftsführer des Verbandes.
    Heidenblut kennt die Herausforderungen der Betreuung, da er Vorstandsmitglied des Betreuungsvereins des ASB in Essen ist. Hennes Göers, Leiter des Betreuungsvereins Bremerhaven, legte Berechnungen zur wirtschaftlichen Situation der Betreuungsvereine vor, die belegen, dass Tarifgehälter zu den aktuellen Rahmenbedingungen nicht mehr finanzierbar sind. „Freischaffende Berufsbetreuer/innen befinden sich in der gleichen Notlage wie Vereinsbetreuer“, betonte der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker. „Die aktuellen Rahmenbedingungen führen dazu, dass Berufsbetreuer aufgeben und ihre Büros schließen müssen.“ Berufsbetreuer können derzeit pro Klient und Monat durchschnittlich 3,3 Stunden abrechnen bei einem Stundensatz von maximal 44 Euro.
    Der BdB fordert eine Erhöhung des Stundensatzes auf 55 Euro sowie der Stundenkontingente auf 4,1 Stunden pro Klient und Monat. Heidenblut kann dies nachvollziehen. Er sagte: „Die Forderungen nach einer deutlichen Erhöhung der Vergütung einschließlich der Zeitkontingente sind berechtigt und müssen kurzfristig umgesetzt werden.“
    Heidenblut kritisierte, dass es aktuell an einer parteiübergreifenden Unterstützung auf Länderebene mangelt. Eine Gesetzesinitiative des Bundes scheiterte im vergangenen Jahr an der Nichtbehandlung im Bundesrat. Die Länder haben bis Ende August die Möglichkeit, ihre Position darzulegen. Wenn es auf diesem Wege eine Einigung geben sollte, werde diese sicherlich in ein Gesetzgebungsverfahren münden. Ansonsten werde die Koalition mit dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) sprechen, was nun zu tun sei und wie mit den Ländern zu einer Einigung kommen werden könne.