Bundesrat nimmt am Freitag Stellung zum Gesetzentwurf - Ausschussempfehlungen liegen vor

02.11.2020
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Berlin/Hamburg, 02. November 2020 - Der Bundesrat nimmt diesen Freitag, den 6. November, Stellung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Betreuungsrechts und den Empfehlungen seiner Ausschüsse. Viele Punkte der sehr umfangreichen Ausschussempfehlungen des Bundesrates (PDF-Download, 738 KB) decken sich mit den Forderungen unseres Verbandes. So soll etwa der § 53 ZPO – die Prozessfähigkeit bei rechtlicher Betreuung - geändert werden (Zf. 35). Außerdem sollen „Berufsqualifikationen festgelegt werden, bei denen die Sachkunde unwiderleglich vermutet wird“ (Zf. 52). 

Die Regierungskoalition hat am 23. September ihren Entwurf vorgelegt. Nun entscheiden Bundesrat und Bundestag. Der BdB beurteilt den Gesetzentwurf insgesamt als Fortschritt für Klient*innen und den Berufsstand. Insbesondere die künftige Ausrichtung des Betreuungsrechts am Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), für den sich der Verband seit Jahren stark macht.

Die Bundesratssitzung wird am 6. November auf der Startseite des Bundesrates im Livestream übertragen. Der Beginn der Sitzung ist für 9:30 Uhr geplant, die Debatte zum Betreuungsrecht ist derzeit als Tagesordnungspunkt 28 vorgesehen. Aktuelle Abweichungen vom Zeitplan finden Sie hier. Wir werden die Debatte intensiv verfolgen und an dieser Stelle berichten.