Bundestag und Bundesrat beschließen Teilhabegesetz
- Recht
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat das umstrittene Teilhabegesetz beschlossen – die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Thüringen verweigerten ihre Zustimmung. „Dass die gesetzliche Betreuung im Teilhabegesetz keine Rolle spielt, obwohl es deren Klientinnen und Klienten in vielen Fällen betrifft, ist außerordentlich bedauerlich“, kritisiert der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker.
So wird das neue Gesetz Auswirkungen auch auf die Arbeit von gesetzlichen Betreuer/innen haben. Das Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung, eine gemeinnützige Gesellschaft des BdB, wird in 2017 Seminare zum Teilhabegesetz anbieten.
Das erste Seminar findet am 19. Januar in Hamburg statt und ist bereits ausgebucht. Weitere sind in Vorbereitung. Infos dazu unter www.ipb-weiterbildung.de/47_Themenfelder.php unter dem Stichwort „Pflege- und Teilhabereformen“. Natürlich können Sie sich ab Januar auch an die BdB-Fachberatung wenden. Die telefonischen Beratungszeiten sind Dienstag, 10 bis 15 Uhr und Mittwoch, 14 bis 19 Uhr. Sie erreichen die BdB-Fachberater unter (040) 3 86 29 03-99.