„Die Reform wird zu mehr Qualität in der rechtlichen Betreuung führen“ - Thüringens Justizminister Dirk Adams (B’90/Die Grünen) unterstützt Gesetzentwurf

10.11.2020
  • Portrait von Thüringens Justizminister Dirk Adams

Erfurt/Hamburg, 10. November 2020 – „Das Betreuungsrecht ist von großer Bedeutung. Der nun vorliegende Entwurf ist das Ergebnis eines sorgfältig ausgehandelten Kompromisses, der aus unserer Sicht Gesetz werden sollte. Thüringen wird die Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat unterstützten", sagte Thüringens Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Dirk Adams (Bündnis 90/Die Grünen) in einer Videokonferenz mit dem Vorsitzenden des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen Thorsten Becker und BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter. Und weiter: „Auch wenn einzelne Details noch diskutiert werden müssen, so halten wir die Neuregelung im Kern für richtig – und einen wichtigen Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung und Qualität in der rechtlichen Betreuung.“

Das sieht der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen ähnlich, dem daran gelegen ist, dass das Gesetz noch in dieser Legislatur verabschiedet wird. Thorsten Becker: „Seit der Gründung des BdB steht das Thema Qualität in Fokus unserer Aktivitäten. Auch wenn wir deutlich weitergehende Forderungen haben, so begrüßen wir ausdrücklich den Reformprozess und halten den Gesetzentwurf für eine gute Basis, auf der aufgebaut werden kann“.

Ein zentraler Fortschritt sei die geplante Ausrichtung der rechtlichen Betreuung am Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die Hinwendung zur unterstützten Entscheidungsfindung. Thorsten Becker: „Das Selbstbestimmungsrecht der Klientinnen wird – endlich – nachhaltig gestärkt. Das war uns ein zentrales Anliegen.“ Der BdB-Vorsitzende kritisiert jedoch, dass der Entwurf offen lässt, wie die erheblichen Mehraufwände vergütet werden sollen, die auf Berufsbetreuer*innen zukommen werden: „Damit wir uns nicht falsch verstehen. Wir unterstützen die geplanten Maßnahmen ausdrücklich, wie z.B. ein Kennenlerngespräch zu Beginn einer Betreuung. Auch soll die Perspektive der Klienten künftig in den Jahresbericht einfließen. Jedoch ist die Ausweitung, insbesondere der Berichtspflichten, mit erheblichen Mehraufwänden verknüpft, die wir nicht mit unbezahlter Mehrarbeit erbringen können und wollen. Qualität kostet.“

Auch die Einführung eines Zulassungs- und Registrierungsverfahrens auf Grundlage der persönlichen und fachlichen Eignung der künftigen Betreuer*innen sei ein Fortschritt. Harald Freter: „Im Gesetzentwurf wird erstmals der Beruf anerkannt und festgestellt, dass Betreuung nicht jeder und jede kann. Das neue Verfahren wird das Qualitätsniveau der Berufsinhaber spürbar steigern, wovon Klientinnen direkt profitieren werden“. Auch der Wegfall der sogenannten Elferregel sowie die verbindliche Einstufung zu Beginn der Berufstätigkeit seien positiv zu bewerten. Damit werde der Grundstein für die weitere Professionalisierung gelegt. Die Inhalte der Eignung werden gesondert diskutiert werden, im Rahmen der Rechtsverordnung, die dann erarbeitet wird. In den Prozess wird sich der BdB einbringen. Künftige Berufsbetreuer*innen sollten ein umfassendes Paket an Qualifizierungen mitbringen. Thorsten Becker: „Nach wie vor fordern wir langfristig eine Ausbildung auf Hochschulniveau. Über den „Curator de Jure“ existiert bereits ein Curriculum, das Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und in der Praxis bereits erprobt ist.“