Formulierungsvorschlag für den Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2017

13.10.2017

Das Recht auf Selbstbestimmung hat einen unschätzbaren Wert. Die weitest mögliche Gewährleistung eines selbstbestimmten Lebens war von Anfang an Ziel des Betreuungsrechts.
Die vorliegenden Ergebnisse zu der vom BMJV in Auftrag gegebenen Studie „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ bestätigen die Notwendigkeit weitreichender Veränderungen, um die Anforderungen der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) hinsichtlich einer unterstützten Entscheidungsfindung zu erfüllen.
Wir werden mit den Akteuren im Betreuungswesen und den zuständigen Bundes- und Landesministerien die dringend notwendigen strukturellen und finanziellen Veränderungen im Betreuungsrecht erörtern und umsetzen. Zu regeln sind dabei u.a. die Fragen nach gesetzlichen Zulassungskriterien, nach einer klar definierten (Mindest-)Qualifikation und einem steuernden Berufsbild.
Betreuerinnen und Betreuer erhalten mehr Zeit für die Arbeit zur Unterstützung ihrer Klientinnen und Klienten zur Verfügung gestellt, die leistungsgerecht zu vergüten ist.
Für die notwendige Qualitätssicherung von Betreuung wollen wir verbindliche Standards und Eignungskriterien aufstellen. Diese sollen unter Einbeziehung der Berufsverbände erarbeitet und gesetzlich festgeschrieben werden, um eine zuverlässige und verantwortliche berufliche Betreuung sicherzustellen.