Hintergund: Rechtsausschuss empfiehlt Gesetz zur Vergütungserhöhung von Tagesordnung zu streichen
Berlin, 21. Juni 2017 - Der Rechtsausschuss des Bundestages empfiehlt, das Gesetz zur Beistandschaft unter Ehegatten von der Tagesordnung des Bundesrates am 7. Juli abzusetzen. Gekoppelt ist dieser Entwurf an die Vergütungserhöhung für Betreuer. Und genau diese Kopplung von Seiten des Bundestages hat die Bundesländer verärgert. Denn das Gesetz zur sogenannten "Ehegattenvertretung" war ihre Initiative. So heißt es auch in der Empfehlung des Rechtsausschusses, diese Verknüpfung sei "nicht opportun".
Dem zweiten Argument des Rechtsausschusses um das Gesetz von der Tagesordnung zu streichen, widerspricht der BdB entschieden: Die Diskussion um eine angemessene Vergütung der Betreuer könne nicht ohne Bewertung der Qualität in der rechtlichen Betreuung geführt werden. Tatsächlich handelt es sich jedoch bei der vom Bundestag geplanten und einstimmig angenommenen Vergütungserhöhung um 15 Prozent lediglich um einen Inflationsausgleich, welcher seit 12 Jahren nicht mehr geleistet wurde.
Zum Hintergrund: Bei der Empfehlung des Rechtsausschusses waren die aktuellen Justizminister beteiligt. Noch diese Woche werden in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ein neuer Justizminister und eine neue Justizministerin im Amt sein. NRW hat die Vergütungserhöhung in der Koalitionsvereinbarung stehen. In SH wird mit Dr. Sabine Sütterlin-Waack eine aktive Unterstützerin für mehr Geld zur Justizministerin ernannt. Der Bundesrat muss der Empfehlung des Rechtsausschusses nicht folgen. Grundsätzlich verdiene das Ziel der höheren Vergütung für Berufsbetreuer auch Unterstützung, heißt es in der Empfehlung des Gremiums.
Der BdB erwartet angesichts der zahlreichen positiven Signale von den Landesregierungen, dass sie dem Gesetz im Bundesrat am 7. Juli zustimmen.