Legitimation gegenüber Banken: Forderung nach Vorlage des Beschlusses zur Einrichtung der Betreuung rechtswidrig
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Im Umgang mit Banken gibt es leider immer noch teilweise Schwierigkeiten: So verlangen einige Banken für die Legitimation eines Betreuers neben dem Betreuerausweis auch die Vorlage des Beschlusses zur Einrichtung der Betreuung. Es liegt auf der Hand, dass dies bedenklich ist: Der Beschluss enthält auch Angaben zum Krankheitsbild, zur sozialen Situation usw. Also viele intime Details, die die Bank nichts angehen.
Eine gute Argumentationshilfe kommt jetzt von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in deren Jahresbericht 2019. Auf Seite 154 des Berichtes wird ausdrücklich festgestellt, dass ein solches Verlangen einer Bank aus datenschutzrechtlichen Gründen rechtswidrig ist. Auf die betreffende Passage können Betreuerinnen sich im Streitfall berufen.