Nahendes Ende der Wahlrechtsausschlüsse? | Gesetzentwurf Anfang 2019 im Parlament
Hamburg, 03.12.2018 - Die Koalitionsfraktionen arbeiten derzeit an einem Gesetzentwurf zur Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Vollbetreuung. Der Bundestag wird den Gesetzentwurf zum Ende des Wahlrechtsausschlusses aller Voraussicht nach Anfang 2019 ins Parlament einbringen. Ob dies auch Menschen betrifft, die wegen einer im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen Straftat in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, bleibt vorerst unklar. Zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Wahlrechtsausschlüsse ist in Kürze auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu erwarten. Wie im August berichtet, hat die FDP-Fraktion einen Gesetzesentwurf für "mehr Teilhabe am Wahlrecht" in den Bundestag eingebracht. Dieser sieht einen Wahlrechtsausschluss nur noch durch einen Richterspruch vor. Die Bundesregierung hatte die Absicht für ein inklusives Wahlrecht in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten.
Auf Länderebene gab es 2018 zum Thema Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderung ebenfalls zwei Vorstöße, mit unterschiedlichem Ausgang. Zu den beiden Gesetzesinitiativen in Hessen und Niedersachsen hat der BdB Stellung bezogen und sich vor den zuständigen Fachausschüssen dazu äußern können. In Hessen hatte die Fraktion Die Linke einen Gesetzentwurf zugunsten eines inklusiven Wahlrechts eingebracht. In dem Bundesland besitzen 7.000 Menschen kein Wahlrecht. Der BdB begrüßte die Initiative der Linken und bezog zum Entwurf für ein „Hessisches Gesetz zum Wahlrecht für vollbetreute Menschen“ Stellung. Der Gesetzentwurf ist allerdings im Juli 2018 vom Parlament abgelehnt worden. Fast zeitgleich ging es auch in Niedersachsen um die Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen. Anders als in Hessen werden in Niedersachsen auch Menschen „aufgrund einer Unterbringung in der forensischen Psychiatrie“ miteinbezogen. Niedersachsen hat eine Fortsetzung der Beratungen allerdings vertagt, bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Unterstützung für die Beendigung der Wahlrechtsausschlüsse kommt vom Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel. Er hält die Wahlrechtsausschlüsse für anachronistisch und fordert, sie noch vor den Europawahlen 2019 zu beenden, und Menschen mit Vollbetreuung die Wahrnehmung ihres Grundrechts zur politischen Teilhabe zu ermöglichen.