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Corona-Pandemie

Zur Impfpriorität von Betreuer*innen

Nachdem vor einiger Zeit die Impfungen der besonders von den Folgen einer Coronavirus-Infektion bedrohten Personengruppen begonnen haben, fragen sich Berufsbetreuer*innen vermehrt, wann sie mit einer Impfung rechnen können. Der BdB hat dazu ein Infoblatt herausgegeben.
15.02.2021

Wann werden rechtliche Betreuer*innen eine Corona-Schutzimpfung erhalten? Dies ist derzeit alles andere als klar und beschäftigt viele Berufsinhaber*innen. Grundsätzlich ist die Reihenfolge der Impfungen in der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) festgelegt. Diese teilt die zu Impfenden in drei Gruppen: höchste, hohe und erhöhte Priorität. Rechtliche Betreuer*innen werden dort als Berufsgruppe nicht explizit erwähnt. Unseres Erachtens gehören Berufsbetreuer*innen als „Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur“ tätig sind zu der dritten und als „erhöhte Priorität“ bezeichneten Kategorie. Der BdB setzt sich in den einzelnen Bundesländern dafür ein, dass Betreuer*innen überall als systemrelevant betrachtet werden, dies von den für die Umsetzung der Impfverordnung zuständigen Stellen berücksichtigt wird und entsprechend eindeutige Vorgaben für die Zuteilung von Impfterminen gegeben werden. Dazu wurde den Landesgruppen ein entsprechendes Musterschreiben zur Verfügung gestellt.

Uns ist bewusst, dass einige Betreuer*innen eine höhere Priorität für angebracht halten. In einigen Bundesländern wird das auch entsprechend gehandhabt: So zählen Betreuungsrichter*innen und Berufsbetreuer*innen in Baden-Württemberg zur höchsten Prioritätsgruppe bei der Corona-Schutzimpfung. In Mecklenburg-Vorpommern werden Betreuer*innen grundsätzlich in die Stufe der mittleren Priorität eingeordnet. Wenn sie von einer Einrichtung bescheinigt bekommen, dass sie dort regelmäßig Bewohner*innen aufsuchen müssen, können sie aber ebenfalls einen Anspruch auf Impfung mit höchster Priorität haben.

Wir halten die Forderung nach einer höheren Priorisierung aber nicht für bundesweit durchsetzbar. Berufsbetreuer*innen können sich auch im Rahmen von Anhörungen bzw. persönlichen Kontakten durch die Beachtung der allgemeinen Regeln schützen und sind letztlich einem viel geringeren Risiko ausgesetzt als etwa die Bewohner*innen einer Pflegeeinrichtung. In einer Zeit, in der der Impfstoff noch knapp ist, bedeutet die Impfung einer*s Betreuer*in, dass ein*e Heimbewohner*in oder eine andere einer Risikogruppe zugehörigen Person weniger geimpft und damit vor einer Infektion geschützt werden kann - ein Ergebnis, das sich kaum rechtfertigen lässt.

Nähere Informationen finden Sie in unserem Infoblatt zur Impfpriorität von Betreuer*innen