Stellungnahme

Ganz konkret: Ergänzungen zu "Erprobung einer zeitlich begrenzten Fallverantwortung und Assistenz" für Justizministerium

Das Bundesjustizministerium wollte es genauer wissen und hat um Ergänzungen gebeten zu folgenden Punkten: In welchen Fallgestaltungen (insbesondere für welchen Personenkreis und in welchen denkbaren Situationen) kommt die selbst mandatierte Unterstützung in Betracht? In welchen Situationen soll rechtliche Betreuung bei Bedarf, d.h. bezogen auf eine bestimmte Entscheidung, punktuell erfolgen?

    Hintergrund: Der BdB hatte seinen Entwurf zur "Clearingstelle" im Rahmen seiner Stellungnahme zum vorgeschlagenen Modellprojekt „Erprobung einer zeitlich begrenzten Fallverantwortung und Assistenz“ (wir berichteten auf der Homepage und in den bdbaspekten) vorgestellt. Das Ministerium bat um Erläuterungen zu obenstehenden Fragen. Die Antworten lesen Sie hier.