Stellungnahme

Überarbeitete Empfehlungen für Betreuungsbehörden bei der Betreuerauswahl

28.3.2017 -Der Landkreistag, der Städtetag und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) haben die Empfehlungen für die Betreuungsbehörden bei der Betreuerauswahl überarbeitet. In seiner Stellungnahme zu dem Papier begrüßt der BdB, dass hier Betreuung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) als ein Unterstützungssystem definiert wird. Der Verband vermisst allerdings ein dazu passendes fachlich-methodisches Gesamtkonzept.

    Unklar bleibt nach Ansicht des BdB, wie die Betreuungsbehörden in einem rechtlich gesicherten und allgemeingültigen Verfahren zur Qualitätssicherung beitragen können, solange für die Berufsbetreuung keine gesetzlichen Eignungskriterien und keine allgemeinverbindlichen Qualitätsstandards existieren.