Fachveranstaltung zur Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit
Wann:
Wo:
Veranstaltungsort
Veranstaltungszentrum "palisa.de"Palisadenstraße 4810243 BerlinVon:
Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht (BfZ)Landesarbeitskreis Mobile Jugendarbeit Sachsen e.V. Untere Aktienstraße 1209111 Chemnitz
Zum Hintergrund der Veranstaltung: Vor 50 Jahren, am 19.07.1972, fällte das BVerfG ein für Mit-arbeiter*innen in der Sozialen Arbeit folgenschweres Urteil in Hinblick auf deren Zeugnisverweigerungsrecht. Praktiker*innen und Berufsverbände sehen unverändert die Notwendigkeit der Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter*innen. Das 2018 veröffentlichte Rechtsgutachten „Strafprozessualer Reformbedarf des Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit“ begründet den notwendigen Reformbedarf. Deshalb haben sich Bundesverbände und Vereinigungen im „Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit“ (BfZ) zusammengeschlossen, um sich für eine Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts auf alle Bereiche der Sozialen Arbeit einzusetzen. Den 50. „Geburtstag“ des von vielen Expert*innen als überholt angesehenen Urteils des BVerfG sollte willkommener Anlass sein, durch eine Reform des § 53 StPO Rechtssicherheit für alle Kolleg*innen zu schaffen. Hierüber wird mit Expert*innen und Anwesenden diskutiert.