nachgefragt... - Experten-Talk zur Wunschbefolgung
Wann:
Wo:
Veranstaltungsort
DIGITALVon:
Das neue Betreuungsgesetz schreibt vor: Die Wünsche der Klient*innen sind zu befolgen. Aber was bedeutet das in der Praxis: Muss ich meinen Klient*innen jetzt jeden Wunsch erfüllen, sei er noch so unsinnig oder gefährlich? Gibt es Ausnahmen und nach welchen Kriterien entscheide ich, wann den Wünschen der*des Klient*in zu entsprechen ist?
Am Dienstag, 18. Januar 2022 von 16:00 - 17:00 Uhr können Sie mit BdB-Grundsatzreferent Dirk Brakenhoff und Verbandsjurist Kay Lütgens im Online-Talk zum Thema Wunschbefolgung direkt ins Gespräch kommen und Ihre Fragen stellen.
Die Teilnahme ist exklusiv für BdB-Mitglieder über das Portal meinBdB möglich. Den Link finden Sie oben.