Arzneimitteltest an Demenzkranken sind äußert problematisch

Hamburg, 16. November 2016 - An Demenzkranken und anderen nicht mehr einwilligungsfähigen Menschen dürfen Arzneimitteltests vorgenommen werden, auch wenn die Teilnahme an der Studie ihnen selbst keinen Vorteil verschafft. Dies hat der Bundestag am 11. November mit dem „Vierten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ beschlossen. Der BdB kritisiert den Beschluss.