Fünf Jahre Haft und lebenslanges Berufsverbot

Trier/Hamburg, 9. Februar 2015 – „Dieser Kollege hat das Berufsbild des rechtlichen Betreuers nachhaltig geschädigt“, sagt Regina Geller, Sprecherin der BdB-Landesgruppe Rheinland-Pfalz. „Das Urteil des Landgerichts Trier muss begrüßt werden“, so Geller. Dem früheren Berufsbetreuer wurde Untreue in 137 Fällen nachgewiesen. Der Mann hatte von 2009 bis 2014 systematisch Geld seiner Klienten veruntreut. Gesamtschaden: mehr als 170.000 Euro. Das Landgericht Trier verurteilte ihn zu fünf Jahren Haft und erließ ein lebenslanges Berufsverbot