Jahrhundertreform „Betreuungsrecht“ muss fortgeführt werden – BdB formuliert Positionspapier zu Staatenberichtsprüfung der Vereinten Nationen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland

Hamburg, 10. Juni 2015 – Das Betreuungsrecht in Deutschland muss endlich seinen vormundschaftlichen Ballast abwerfen und die Vertretungsperspektive überwinden. Dies fordert der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen in einem Positionspapier zum Staatenprüfungsbericht der Vereinten Nationen. „Im Zentrum muss die Unterstützung der Betreuten in ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit nach Maßgabe der UN-Behindertenrechtskonvention stehen“, sagt der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker. „1992 wurde mit der Einführung des Betreuungsrechts eine „Jahrhundertreform“ angestoßen. Vormundschaft und Entmündigung wurden abgeschafft zugunsten einer rehabilitativen Betreuung. Was damals begonnen wurde, muss nun vollendet werden.“ Der UN-Fachausschuss hatte im April in seiner Staatenprüfung festgestellt, dass das deutsche Betreuungsrecht in der aktuellen Form „vertretungsorientiert“ ist, was den Grundsätzen der Behindertenrechtskonvention widerspricht.