Protestaktion für sach- und leistungsgerechte Vergütung
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Forderung nach sach- und leistungsgerechter Vergütung
Die Branche fordert eine sach- und leistungsgerechte Vergütung für Betreuungsvereine und selbstständige Berufsbetreuer*innen. Hennes Göers, Mitglied im Vorstand des Bundesverbands der Berufsbetreuer*innen (BdB): „Betreuungsvereine und Berufsbetreuer arbeiten seit Jahren am Limit mit einer chronischen Unterfinanzierung. Die Justiz, der Staat, verlangt eine Leistung, die er nicht ausreichend bezahlt. Er verlangt Qualität, die er nicht leistungsgerecht bezahlt. Es wird Zeit, dass wir dieses System verändern.“
Verfehlter Gesetzentwurf
Mitte September hatte das Bundesministerium der Justiz einen Gesetzentwurf zur Reform der Betreuervergütung vorgelegt, der in der gesamten Branche auf massive Kritik gestoßen ist. In den vergangenen Wochen hatten der BdB sowie zahlreiche Akteure im Betreuungswesen umfassende Kritikpunkte am Referentenentwurf geäußert. Nach dem Aus der Ampelkoalition liegt das Gesetzgebungsverfahren auf Eis. Der BdB fordert weiterhin eine Lösung für die dringend notwendige Reform, um den Berufsstand vor existenziellen finanziellen Einbußen zu schützen.
BdB fordert sofortige Zwischenlösung
Um die Branche vor dem Kollaps zu bewahren, fordert der BdB eine sofortige Zwischenlösung vor Auflösung des Bundestags. BdB-Geschäftsführer Harald Freter: „Wir schlagen eine lineare Erhöhung der Betreuervergütung um 12,7 Prozent vor – ganz so wie im Gesetzentwurf behauptet.“
Fachbereiche arbeiten an Lösung
Für die sogenannten B-Länder sprach Franziska Weidinger (CDU), Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz in Sachsen-Anhalt: „Alle Fachbereiche arbeiten an einer Lösung, es geht voran. Aber wir müssen schnell werden, weil wir ein klares Regelwerk für die nächsten zwei Jahre brauchen.“
Protest kommt an
Der BdB ist Teil des Aktionsbündnis‘ für eine sachgerechte Finanzierung der rechtlichen Betreuung – ins Leben gerufen wurde das Bündnis durch die LAG Betreuungsvereine. Der Vorsitzende Eik Schieferdecker bilanziert: „Wir sehen, dass in einigen Länderhaushalten eine Erhöhung der Vergütung vorgesehen wird. Von daher bin ich optimistisch, dass zumindest einzelne Bundesländer auf einem guten Weg sind.“
Christian Morgner, BdB-Landessprecher Bremen und Initiator der Unterschriftenkampagne: „Wir haben uns heute Gehör verschafft. Ich glaube, dass es bei der Justizministerkonferenz nun heiß hergeht.“
Das Aktionsbündnis
In Deutschland werden ca. 1,3 Millionen Menschen durch rechtliche Betreuer*innen unterstützt. Im Aktionsbündnis haben sich aktuell mehr als 50 Interessenvertreter*innen aus Betreuungsvereinen, Berufsverbänden, Berufsbetreuer*innen, Interessenverbänden und weiteren Akteuren zusammengefunden.
Pressekontakt:
nic communication & consulting | Bettina Melzer
Tel.: 030 – 34 66 19 41 | mobil: 0163 – 575 1343 | bm@niccc.de | www.niccc.de
Angebot an Journalist*innen: Sie wollen einmal einen Berufsbetreuer oder eine Berufsbetreuerin in Ihrer Nähe begleiten? Sie brauchen ein Beispiel von Klient*innen, die von Berufsbetreuung profitieren? Möchten Sie eine Expertin oder einen Experten aus Ihrer Region sprechen? Oder benötigen Sie mehr Hintergrundinformationen? Rufen Sie uns einfach an. Oder schreiben Sie uns. Wir helfen gern weiter!
Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.