Sind Berufsbetreuer wirklich Berufsbetreuer?
Hamburg, 24. Februar 2015 – Berufsbetreuerinnen und -betreuer müssen um die Vergütung ihrer Arbeit bangen, weil Behörden „geschlampt“ haben. Grund: „Bei der Bestellung von Berufsbetreuer/innen haben Gerichte in der Vergangenheit oftmals ‚vergessen‘, die Berufsmäßigkeit der Betreuung ausdrücklich festzustellen. Zur Verantwortung für dieses Versäumnis werden nicht etwa die Gerichte gezogen, sondern die betroffenen Berufsbetreuer“, erläutert der BdB-Vorsitzende Klaus Förter-Vondey. Zum Hintergrund: Betreuungen sollen grundsätzlich ehrenamtlich geführt werden. Nur wenn schon bei der Betreuerbestellung ausdrücklich festgestellt wird, dass die Betreuung beruflich geführt werden soll, hat ein Berufsbetreuer einen Anspruch darauf, dass seine Leistung vergütet wird.