Teilhabe an der Gesellschaft dank rechtlicher Betreuung – Der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker nimmt an der Podiumsdiskussion „Keine Angst vor der rechtlichen Betreuung“ auf dem Deutschen Seniorentags 2015 teil

Frankfurt/Hamburg, 2. Juli 2015 – Rechtliche Betreuung ermöglicht alten Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, auch wenn sie nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu managen. Zu diesem Schluss kam die Podiumsdiskussion unter dem Titel „Keine Angst vor der rechtlichen Betreuung" auf dem Deutschen Seniorentag 2015 in Frankfurt am Main. Der Vorsitzende des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen Thorsten Becker betonte: „Viele Menschen verbinden rechtliche Betreuung nach wie vor mit Entmündigung. Doch Betreuung sorgt für Berechtung, sie ist keine Entrechtung. Berufsbetreuerinnen und -betreuer unterstützen hilfebedürftige Menschen darin, selbstbestimmt ihre Lebensziele zu verwirklichen. Gerade in einer älter werdenden Gesellschaft erfüllen wir eine wichtige Aufgabe."