Übernahme von Dolmetscherkosten – BdB schlägt Änderung im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) vor
Hamburg, 20. Oktober 2015 – Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen fordert, dass Dolmetscherkosten künftig von den Justizkassen übernommen werden. Für die Entlohnung der Betreuer/innen sieht der Gesetzgeber eine Vergütungspauschale vor. Aus dieser ohnehin niedrigen und seit zehn Jahren unveränderten Pauschale müssen alle mit der Betreuung verbundenen Aufwendungen bestritten werden, auch Kosten für eventuell notwendige Dolmetscher. BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter: „Diese Problematik dürfte angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation noch erheblich zunehmen. Bleibt es bei der bisherigen gesetzlichen Regelung, wird sich praktisch kein/e Betreuer/in mehr freiwillig bereitfinden, Betreuungen für diesen Personenkreis zu übernehmen.″ Der BdB fordert den Gesetzgeber auf, das VBVG zu ändern, damit Betreuer/innen künftig von Dolmetscherkosten entlastet werden. Ein Beispiel aus Bayern...