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Glückliches Bayern – Antragsfrist für Beihilfe verlängert!

Gute Nachricht für Ihre Betreuten mit bayrischem Beihilfeanspruch: Die Einkommensgrenze für die Berücksichtigung von Ehegatten und Lebenspartnern bei der Beihilfe-Abrechnung wurde durch die Änderung des Art. 96 Absatz 1 BayBG von 18.000 Euro auf 20.000 Euro erhöht. Maßgeblich sind wie bisher der Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Absatz 3 EStG und eventuell noch hinzuzurechnende Einkünfte aus Kapitalvermögen.
02.02.2021

    Außerdem wurde durch Änderung des Art. 96 Absatz 3a BayBGab dem 01.01.2020 die Antragsfrist rückwirkend auf drei Jahre erhöht. Die dreijährige Antragsfrist gilt allerdings nur für Aufwendungen, die nach dem 31.12.2019 entstanden oder in Rechnung gestellt worden sind. Für Rechnungen aus dem Jahr 2019 gilt noch die einjährige Antragsfrist, auch wenn der Beihilfeantrag erst im Jahr 2020 gestellt wurde.

    Dem deutlichen Vorteil der Vermeidung von Fristversäumnissen durch die neue Regelungsteht als Nachteil gegenüber, dass bei Aufwendungen über einen längeren Zeitraum sich manche davon als nicht beihilfefähig erweisen könnten. Gerade bei größeren Aufwendungen sollte man daher die Sachlage frühzeitig mit der Beihilfestelle klären. Generell empfiehlt Medirenta weiterhin eine mindestens jährliche Antragstellung beizubehalten. So kann man in Zukunft Unstimmigkeiten noch leichter nachbessern und die Beihilfefähigkeit klären oder rechtzeitig Widersprüche einlegen.

    Ganz auf der sicheren Seite sind alle Betroffenen mit dem Komplett-Service der Medirenta. Denn deren Fachleute berücksichtigen selbstverständlich alle aktuellen Änderungen bei den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen und sind stets auf dem neuesten Stand. Natürlich nicht nur in Bayern, sondern bundesweit.

    Der BdB-Kooperationspartner MEDIRENTA übernimmt für privat Versicherte und Beamt*innen sämtliche Formalitäten der Krankenkostenabrechnungen. Das Unternehmen ist der einzige Beihilfeberater mit einer gerichtlichen Zulassung und seit mehr als 35 Jahren bundesweit auf diesem Fachgebiet tätig. 

    Informieren Sie sich unter www.medirenta.de