Ausschluss Behinderter von Wahlen ist verfassungswidrig | Bundesverfassungsgericht entscheidet zu Wahlrecht von Betreuten
Hamburg, den 21. Februar 2019 – Menschen, die auf eine rechtliche Betreuung in allen Angelegenheiten angewiesen sind, dürfen nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden. Diesen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht heute veröffentlicht.