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Der perfekte Service für Betreute

MEDIRENTA Beihilfe – leicht gemacht!

Unter Ihren Klient*innen befinden sich Beihilfeberechtigte, Beamte, Pensionäre oder deren beihilfeberechtigte Angehörige? Dann haben Sie als Betreuer*in hier eine besondere Verantwortung. Denn die Abrechnung mit Beihilfe, PKV und Pflegeversicherung stellt oft eine Herausforderung dar.

  • Stellen aller Anträge, Prüfung von Belegen, Rechnungen und Bescheiden
  • Gesamte Korrespondenz mit Beihilfestellen, Ärzten, Kranken- und Pflegekasse usw.
  • Zahlungsverkehr über separates Treuhandkonto
  • Alle Arztrechnungen auf einen Blick, separate Ausweisung von Eigenanteilen

Ein Ansprechpartner für alle Angelegenheiten!

Als Betreuer*in schicken Sie lediglich alles, was mit den Gesundheits- und Pflegekosten der betroffenen Person zu tun hat, an MEDIRENTA.

Wer sichergehen will, das Beste für seine Betreuten zu tun, kann sich auf uns verlassen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz aus 40 Jahren Erfahrung als Beihilfeberater und gerichtlich zugelassener Rechtsdienstleister.

Wir beraten umfassend, individuell und vertraulich. Rufen Sie uns an!

Neues von medirenta

  • Wichtig für Betreute mit Beihilfeberechtigung!

    Wiederkehrende Zahlungen erleichtern die Arbeit!

    22.01.2025 Für alle Betreuten, deren Kranken- und Pflegekosten nach den Regeln der Bundesbeihilfe abgerechnet werden, gibt es die Möglichkeit sogenannter „wiederkehrender Zahlungen“ (Bundesbeihilferecht, Stand 10/2024). Damit kann man sich die fortlaufende Neubeantragung bestimmter gleichbleibender Erstattungen ersparen.

  • ©MEDIRENTA

    Wichtig für Betreute mit Beihilfeberechtigung!

    Diese Neuerungen gelten nach der zehnten Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

    26.08.2024 Für alle Betreuten, deren Kranken- und Pflegekosten nach den Regelungen der Bundesbeihilfe abgerechnet werden, gibt es mit dem Inkrafttreten der zehnten Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) zum 1. April 2024 bzw. dem 1. Januar 2025 entscheidende Neuerungen.

  • Eine gute Nachricht für pflegebedürftige Betreute:

    In nunmehr vier Bundesländern können Leistungen des Medirenta Spezialteams bereits direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden!

    03.04.2024 So werden die Beiträge für ambulant Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 mit Wohnsitz in Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen deutlich günstiger. Dies gilt für alle Beihilfeberechtigten, in der Regel Beamte und deren Angehörige. Eine deutliche Entlastung für die Betroffenen und ihre Betreuer*innen.

  • Relevant für viele Betreute: PUEG

    Die wichtigsten Neuerungen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes

    16.01.2024 Die wichtigste Änderung für alle Pflegebedürftigen und deren pflegende Angehörige ist die Erhöhung des Pflegegeldes um 5 Prozent (zum ersten Mal seit 2017!) seit dem 1.1.2024. Zudem soll das Pflegegeld bereits zum 1.1.2025 um weitere 4,5 Prozent steigen, und dann in der Folge alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden.

  • Rehabilitationsmaßnahmen

    Besonderheiten für beihilfeberechtigte Klienten!

    06.11.2023 Früher „ging man auf Kur“, heute dominiert der Begriff Rehabilitation, kurz „Reha“. Wörter wie Kurkonzert oder Kurschatten klingen heutzutage altertümlich und überholt. Und in der Tat wird der Begriff „Kur“ in offiziellen Zusammenhängen nur noch selten verwendet.

  • WICHTIG – für Betreuer!

    Zur externen Delegation bei der Kranken-, Pflegekosten- und Beihilfeabrechnung

    08.08.2023 In Gesprächen mit Betreuer*innen, so auch auf der letzten Jahrestagung in Potsdam, spielte immer noch das Urteil eines Einzelrichters am Landgericht eine Rolle, der sich gegen die vorherrschende Rechtsmeinung wandte, dass man als Betreuer*in bei schwierigen Fällen von Kranken- und Pflegekostenabrechnungen zur Vermeidung von Vermögensschäden seiner Betreuten externe Hilfe in Anspruch nehmen darf und sogar soll (z.B. Bienwald).

  • In der Bundesbeihilfeverordnung geregelt

    Suchtbehandlung – beihilfefähig?

    15.05.2023 Naturgemäß haben viele rechtliche Betreuer*innen immer wieder mit Suchtkranken und den durch deren Sucht bedingten besonderen Anforderungen an die Betreuung zu tun. Und natürlich gibt es solche Fälle auch bei Beihilfeberechtigten. Ist die Behandlung von Suchtkranken überhaupt beihilfefähig?

  • Umstritten

    Die pauschale Beihilfe

    06.02.2023 Rechtliche Betreuer*innen mit beihilfeberechtigten Klient*innen können unter Umständen mit der schwierigen Entscheidung konfrontiert werden, was sinnvoller ist: Die klassische Privatversicherung (Restkostenversicherung) zusammen mit der Beihilfe oder die Beantragung der pauschalen Beihilfe? Ein Gastbeitrag von MEDIRENTA

  • Wichtig für Betreuer:innen!

    Vorsicht vor Verjährung bei beihilfeberechtigten Klient:innen

    27.10.2022 Gerade für Beihilfeberechtigte ist das Thema „Fristen“ von entscheidender Bedeutung. Und „Verjährung“ ganz allgemein bedeutet, dass eine Frist abläuft und man danach keine Möglichkeit mehr hat, seine Ansprüche durchzusetzen. Ein Gastbeitrag von MEDIRENTA

  • MEDIRENTA informiert

    Gute Nachrichten für Ihre Betreuten aus den Landesbeihilferechten

    31.08.2022 Wichtig für die Betreuung beihilfeberechtigter Personen mit Anspruch in Nordrhein-Westfalen und Schleswig Holstein!

  • MEDIRENTA informiert

    Ein Landgerichtsurteil aus Berlin und die Konsequenzen für Betreuer*innen

    05.05.2022 Ein Berufsbetreuer hatte vor dem Landgericht gegen die frühere Berufsbetreuerin auf Schadenersatz im Zusammenhang mit der Beauftragung einer „Beihilfeabwicklerin“ für die Jahre 2019 und 2020 geklagt. MEDIRENTA beleuchtet in diesem Artikel, welche Voraussetzungen als Folge des Urteils (Az.: 8 S 15/21 vom 23.2. 2022) hinsichtlich der Beauftragung des BdB-Kooperationspartners bestehen.

  • MEDIRENTA informiert

    NRW: Pflegeversicherung erkennt Spezialteam für Pflegebedürftige an

    03.02.2022 Eine gute Nachricht: Nach Berlin und Brandenburg werden die Leistungen des MEDIRENTA Spezialteams „Unterstützung im Alltag“ nun auch im bevölkerungsreichsten Bundesland, in Nordrhein-Westfalen, von der Pflegeversicherung anerkannt.

  • MEDIRENTA informiert

    Änderungen im Beihilferecht

    17.05.2021 Die wesentlichen Auswirkungen der Neunten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

  • MEDIRENTA informiert

    Wann dürfen Betreuer*innen externen Dienstleister einschalten?

    30.03.2021 Diese Frage wird seit Jahren in der Betreuerszene kontrovers diskutiert. Die Bandbreite der Stellungnahmen der Gerichte, in der Regel durch deren Rechtspfleger, reicht von Zustimmung: „Das ist doch selbstverständlich, warum fragen Sie überhaupt?“ bis zu rüder Ablehnung mit der Begründung, die Abrechnung (meist verwechselt mit der reinen Antragsstellung) sei ureigenste Aufgabe des Betreuers.

  • MEDIRENTA informiert

    Glückliches Bayern – Antragsfrist für Beihilfe verlängert!

    02.02.2021 Gute Nachricht für Ihre Betreuten mit bayrischem Beihilfeanspruch: Die Einkommensgrenze für die Berücksichtigung von Ehegatten und Lebenspartnern bei der Beihilfe-Abrechnung wurde durch die Änderung des Art. 96 Absatz 1 BayBG von 18.000 Euro auf 20.000 Euro erhöht. Maßgeblich sind wie bisher der Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Absatz 3 EStG und eventuell noch hinzuzurechnende Einkünfte aus Kapitalvermögen.

  • MEDIRENTA informiert

    Versteckte Beihilfeansprüche: Worauf müssen Betreuer*innen achten?

    27.10.2020 Als Dienstherr verpflichten sich Bund, Länder und Gemeinden, für ihre Beamtinnen und Beamten im Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall einen Teil der anfallenden Kosten im Rahmen der gesetzlichen Beihilfe zu erstatten. Auch wenn unter den betreuten Klient*innen auf den ersten Blick prozentual nur wenige Beihilfeberechtigte oder deren ebenfalls berechtigte Angehörige sind, gibt es Sonderfälle, die es zu beachten gilt. Worauf müssen Betreuer*innen dabei achten? Monica Hohn, Geschäftsführerin vom BdB-Partner und Spezialisten für Beihilfeberatung Medirenta gibt die Antworten.