Länderrat
Der Länderrat ist das oberste Organ zwischen den Delegiertenversammlungen. Zu den Aufgaben zählen unter anderem die Beratung und Beschlussfassung über allgemeine Empfehlungen an den Vorstand sowie die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan.
Der Länderrat besteht aus je zwei Delegierten der 16 BdB-Landesgruppen, den Mitgliedern des Bundesvorstandes sowie weiteren Ersatzdelegierten.
Der Länderrat tritt im Regelfall zweimal im Jahr zusammen. Seine Beschlüsse sind für den Vorstand bindend. Der Länderrat besteht aus je zwei Delegierten der Landesgruppen und den Mitgliedern des Bundesvorstandes.
Im nebenstehenden Video spricht BdB-Bundesvorstandsmitglied Dominic Bauer mit BdB-Mitglied Christoph Engels über den Länderrat.
Engels ist Landesvorstandsmitglied in Nordrhein-Westfalen und schon sehr lange im Länderrat engagiert. Er beschreibt, wie dieses Verbandsorgan arbeitet und die Themen des BdB richtungsweisend beeinflusst.
Geschäftsordnung und Protokolle
In der internen Gruppe für Mitglieder des Länderrates (Login auf meinBdB erforderlich) finden Mitglieder des Länderrats die Geschäftsordnung und Protokolle.