16.07.2024
Bereits mit seinem Beschluss vom 10.4.2024, Az.: XII ZB 559/23, entschied der BGH, dass einem*r beruflichen Betreuer*in, dem*der der Aufgabenbereich der Wohnungsangelegenheiten übertragen wurde, für den Zeitraum des dauerhaften Auszugs des*der nicht mittellosen Klienten*in aus der bisherigen Mietwohnung in ein Pflegeheim und der Kündigung der Mietwohnung die gesonderte Pauschale nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 VBVG zusteht. Diese Ansicht bestätigte der BGH nunmehr in einer weiteren Entscheidung vom 5.06.2024, Az.: XII ZB 589/23 und klärt damit zwei bis dahin strittige Rechtsfragen.