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Berichtspflichten

Hier finden Sie Kommentierungen zu Rechtsurteilen zum Thema Berichtspflichten von Betreuer*innen.

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    Am Ende einer Betreuung

    Schlussbericht und Schlussmitteilung – was ist was?

    15.06.2026
    Für Betreuer*innen sind obligatorisch nach § 1863 Abs. 1 BGB ein Anfangsbericht binnen drei Monaten nach Übernahme einer Betreuung, differenzierte Jahresberichte nach § 1863 Abs. 3 BGB sowie ein Schlussbericht nach § 1863 Abs. 4 BGB, bzw. eine Schlussmitteilung nach § 1873 Abs. 1 BGB.
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    Auslegung der Rechtsprechung

    Persönlicher Kontakt mit den Klient*innen: aber in welcher Form?

    24.08.2023
    Es besteht Unklarheit, in welcher Weise der persönliche Kontakt, der mit § 1821 Abs. 5 BGB nunmehr eine Hauptpflicht von Betreuer*innen ist, zu gestalten ist. Meint dies den Kontakt von „Angesicht zu Angesicht“ oder zählen z.B. auch Telefonate mit den Klient*innen hierzu?