
Geschichte des BdB
Seit mehr als 25 Jahren kämpft der BdB für gute Betreuung: Bereits bei seiner Gründung leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.
Gründung des BdB
Am 19. Februar 1994 wird der BdB von 46 Gründungsmitgliedern in Frankfurt/Main ins Leben gerufen. Bereits in seiner ersten Veröffentlichung setzt der Verband auf Qualität, hier heißt es: „Der Bundesverband will
- den Status und die Berufsbedingungen seiner Mitglieder verbessern
- Schulung und Fortbildung anbieten und damit ein hohes Niveau der beruflichen Qualifikation seiner Mitglieder erreichen
- mit dazu beitragen, dass die Umsetzung des Betreuungsrechts nur im Sinne der Betreuten geschieht.“
Im Rückblick auf ihre Zeit als stv. BdB-Vorsitzende 1994 (2014)
Waltraud Sarna

„Da jeder zum Betreuer bestellt werden kann, haben wir von Beginn an Wert darauf gelegt, die Qualität und Professionalität unserer Arbeit deutlich zu machen.“
Betreuung als Profession
2002 formuliert der BdB erstmalig das wichtige Verbandsziel „Betreuung soll Profession werden“. Der Gesetzgeber macht keine Vorgaben für den Beruf Betreuung, deswegen geht der BdB in die Offensive und nimmt das Heft selbst in die Hand. Auf das Ziel „Profession“ zahlen unter anderem das bereits aktualisierte Berufsbild des BdB sowie die Berufsethik ein. 2012 veröffentlicht der BdB zu der gleichnamigen Kampagne ein umfangreiches Reformkonzept „Betreuung 20+“. Ein weit beachtetes Beschwerdemanagement in Form einer Beschwerdestelle und einer vorgelagerten Schlichtung werden 2015 auf professionelle Füße gestellt. 2016 veröffentlicht der BdB sein Konzept für eine Berufskammer.
damaliger BdB-Vorsitzender (2013)
Klaus Förter-Vondey

„Wir fordern, dass Betreuung Profession wird und dass unsere Fachlichkeit, das Betreuungsmanagement, anerkannt wird. Wir brauchen Ausbildungsrichtlinien und anerkannte Qualitätsstandards.“
Qualität und Fachlichkeit
Der BdB steht seit jeher auf dem Standpunkt, dass der*die Klient*in sich auf eine qualitätsvolle Betreuung verlassen können muss. Das Gesetz gibt hierzu wenige Vorgaben, sodass der BdB eine Reihe von Initiativen ergreift, um Berufsbetreuer*innen in ihrer täglichen Praxis zu stärken. 2006, 2007 und 2008 sind entscheidende Jahre: Der Verband führt das BdB-Qualitätsregister sowie die BdB-Berufsordnung ein und definiert damit eigene Ansprüche an Qualität. Zudem entwickelt er den Masterstudiengang „Soziale Beratung, Vertretung und Unterstützung“ (der von Universitäten und Hochschulen aufgrund mangelnder gesetzlicher Vorgaben bislang nicht umgesetzt worden ist) und das Konzept „Betreuungsmanagement“ für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf – erstmals wird hier die Fachlichkeit von Betreuung beschrieben. Auch ruft der BdB 2006 den Beirat für Qualitätsentwicklung ins Leben. Ein weiterer Meilenstein folgt 2011: Um seinen Mitgliedern fundierte Fortbildungen zu ermöglichen, gründet der BdB das Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb), das fünf Jahre später als eigenständige Tochtergesellschaft ausgegründet wird. Eine wichtige Säule zur Entwicklung und Sicherung von Qualität sind die beiden BdB-Fachzeitschriften: „BtPlus“ (im Bundesanzeigerverlag von 2007 bis 2011) und „Kompass“ (im Balance-Verlag von 2012 bis 2017). Die Publikationen werden 2018 vom BdB-Jahrbuch abgelöst, 2021 wird die Verbandszeitschrift bdbaspekte um die Rubrik „fachlich & fundiert“ erweitert. Last but not least: Seit Anfang 2021 erstellt der BdB ein aktuelles Qualitätskonzept, das eine Klammer für alles Bisherige bilden soll.
Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO, 2019)
Franz Müntefering

„Mit seinem Weiterbildungsangebot und seinen Publikationen beteiligt sich der BdB auch ganz unmittelbar daran, die Qualität der Betreuung zu gewährleisten und zu verbessern.“

Politische Erfolge auf dem Weg zu mehr Qualität
2013 wird Betreuung erstmalig als Thema in den Koalitionsvertrag der neuen Bundes-regierung aufgenommen. Das BMJV startet 2015 die Studie zur „Qualität in der Betreuung“. Auf Drängen des BdB wird das Thema „Vergütung“ vorgezogen und gesondert behandelt, sodass BMJV und Regierungsparteien 2016 einen Gesetzentwurf vorlegen, der eine 15-prozentige Erhöhung der Betreuervergütung vorsieht. 2017 verabschiedet der Bundestag das Gesetz mit den Stimmen aller Fraktionen, im Bundesrat kommt es nicht zur Abstimmung. 2018 übernehmen CDU/CSU und SPD als neu gewählte Bundesregierung im Koalitionsvertrag wesentliche BdB-Forderungen, zudem beginnt das BMJV den interdisziplinären Diskussionsprozess „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht“ (der BdB ist in drei von vier Fach-AGs beteiligt). 2019 legt das BMJV erneut einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vor. Großer Erfolg für jahrelange BdB-Politik: Das Gesetz wird im selben Jahr verabschiedet! Am Ende des nächsten Jahres (2020) geht der Gesetzentwurf zu einer umfangreichen Betreuungsrechtsreform in das parlamentarische Abstimmungsverfahren – Bundestag und Bundesrat stimmen dem Gesetz im Frühjahr 2021 zu.
BdB-Vorsitzender
Thorsten Becker

"Das Betreuungsrecht an die UN-Behindertenrechtskonvention anzupassen, ist ein großer Fortschritt der Reform, da dies das Selbstbestimmungsrecht der Klient*innen nachhaltig stärkt, was wir ausdrücklich begrüßen und wofür wir uns jahrelang eingesetzt haben. Dieser Fortschritt geht jedoch mit beträchtlichen Mehraufwänden in der alltäglichen Arbeit von Berufsbetreuer*innen einher. Der Mehraufwand muss berücksichtigt werden."