Ausbildung und Qualifikation
Der BdB setzt sich bereits seit vielen Jahren dafür ein, dass Berufsbetreuer*innen fachliche Mindestvoraussetzungen erfüllen müssen. 2023 setzt der Gesetzgeber diese Forderung endlich um.
Mit der Einführung eines bundesweit gültigen formalen Zugangs- und Registrierungsverfahren müssen beruflich tätige rechtliche Betreuer*innen zukünftig u. a. Fachkenntnisse nachweisen, um ihre Tätigkeit ausführen zu dürfen. Die Vorstellungen des BdB gehen über die aktuellen Regelungen des Gesetzes allerdings hinaus: Als eine geeignete Basis für eine gesetzliche Regelung des Zugangs zum Betreuerberuf sieht der Verband im weiteren Schritt eine verpflichtende spezielle (Zusatz-)Ausbildung in Form einer modularisierten Weiterqualifikation auf Hochschulniveau.
Nach Auffassung des BdB bilden drei Kompetenzbereiche die fachliche und methodische Grundlage für die Ausübung des Berufs. Diesen werden derzeit elf Schlüsselkompetenzen zugeordnet, die Voraussetzung für eine professionelle Ausübung des Berufs sind. Sie sind im Berufsbild des BdB festgehalten wurden.