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Fachliche Mindestvoraussetzungen

Ausbildung und Qualifikation

Der BdB setzt sich bereits seit vielen Jahren dafür ein, dass Berufsbetreuer*innen fachliche Mindestvoraussetzungen erfüllen müssen. 2023 setzt der Gesetzgeber diese Forderung endlich um.

Mit der Einführung eines bundesweit gültigen formalen Zugangs- und Registrierungsverfahren müssen beruflich tätige rechtliche Betreuer*innen zukünftig u. a. Fachkenntnisse nachweisen, um ihre Tätigkeit auszuführen zu dürfen. Die Vorstellungen des BdB gehen über die aktuellen Regelungen des Gesetzes allerdings hinaus: Als eine geeignete Basis für eine gesetzliche Regelung des Zugangs zum Betreuerberuf sieht der Verband im weiteren Schritt eine verpflichtende spezielle (Zusatz-)Ausbildung in Form einer modularisierten Weiterqualifikation auf Hochschulniveau.

Empfehlungen und Konzepte des BdB

  • Qualifikation

    Schlüsselkompetenzen für den Beruf als rechtliche*r Betreuer*in

    08.04.2022 Der BdB hat elf Schlüsselkompetenzen entwickelt, über die Betreuer*innen verfügen sollten, um dem hohen Anspruch der Tätigkeit gerecht zu werden.

  • Kasseler Forum

    Eignungskriterien für beruflich tätige Betreuer*innen

    09.08.2012 Bereits 2012 hat sich der BdB im gemeinsamen Forum der Betreuungsorganisationen für umfangreiche Fachkenntnisse von Berufsbetreuer*innen stark gemacht.

  • Rahmencurriculum

    Masterstudiengang Soziale Beratung, Vertretung und Unterstützung

    15.03.2007 Der BdB hat bereits 2007 ein eigenes Konzept für eine betreuungsspezifische Ausbildung in Form eines Masterstudiums entwickelt. Auch wenn das Masterstudium schlussendlich nicht realisiert wurde, waren die Impulse des BdB zu dem Zeitpunkt durchaus visionär.

Ausbildung für Berufsbetreuung

Beitrag im Sozialmagazin, Ausgabe 10, Jahr 2021, Seite 30 - 36

Autor: Dirk Brakenhoff (BdB-Grundsatzreferent)