Ausbildung und Qualifikation

Der BdB setzt sich bereits seit vielen Jahren dafür ein, dass Berufsbetreuer*innen fachliche Mindestvoraussetzungen erfüllen müssen. 2023 setzt der Gesetzgeber diese Forderung endlich um.

Mit der Einführung eines bundesweit gültigen formalen Zugangs- und Registrierungsverfahren müssen beruflich tätige rechtliche Betreuer*innen zukünftig u. a. Fachkenntnisse nachweisen, um ihre Tätigkeit auszuführen zu dürfen. Die Vorstellungen des BdB gehen über die aktuellen Regelungen des Gesetzes allerdings hinaus: Als eine geeignete Basis für eine gesetzliche Regelung des Zugangs zum Betreuerberuf sieht der Verband im weiteren Schritt eine verpflichtende spezielle (Zusatz-)Ausbildung in Form einer modularisierten Weiterqualifikation auf Hochschulniveau.

Ausbildung für Berufsbetreuung

Beitrag im Sozialmagazin, Ausgabe 10, Jahr 2021, Seite 30 - 36

Autor: Dirk Brakenhoff (BdB-Grundsatzreferent)