Das Berufsbild umfasst die Aufgabenstellung der Rechtlichen Betreuung sowie die Art und Weise, wie diese Aufgabe zu erfüllen ist. Es soll den Beruf Betreuung abbilden und eine Vorstellung von dem Beruf aus der Sicht des Berufs vermitteln. Dies beinhaltet, die inhaltlichen Voraussetzungen und Aufgaben der Berufsausübung sowie ihre Alleinstellungsmerkmale zu klären. Das Berufsbild soll ein Bild erzeugen von den Aufgaben und Spezifika der Berufsbetreuung als Bestandteil des Betreuungswesens, sowie der beruflichen Biografie. Eine professionelle Betreuungspraxis setzt Qualifikation und Qualitätssicherung voraus. Auch das muss ein Berufsbild abbilden, ebenso wie die Perspektiven des Berufs mit ihren Widersprüchen und Entwicklungsmöglichkeiten.
Diese Vorstellung eines Berufsbilds soll nach innen wirken und schafft damit ein möglichst homogenes Selbstverständnis der Berufsinhaber*innen über den eigenen Beruf. Ein Berufsbild wirkt aber auch nach außen: Klient*innen rechtlicher Betreuung, an dem Beruf Interessierte, Mitglieder angrenzender Berufe aber auch alle Akteur*innen des Betreuungswesens – bis hin zur Gesamtgesellschaft – können mit Hilfe eines Berufsbildes ein klares Bild von Berufsbetreuung und ihren Handlungsmöglichkeiten gewinnen, dass zurzeit (noch) geprägt ist von Vorurteilen und Fehlwissen.
Der BdB und der Berufsverband der freien Berufsbetreuer (BVfB e.V.) haben 2003 gemeinsam ein Berufsbild entwickelt. Dort ist festgehalten, welche wesentlichen Voraussetzungen und Kompetenzen Sie als Berufsbetreuer*in mitbringen sollten. Derzeit überarbeitet der BdB das Berufsbild unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention.