Berufsbild

Auf seiner Jahrestagung 2023 hat der BdB ein neues Berufsbild unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet. Im Gegensatz zu dem bisherigen Berufsbild, das seit 2003 galt, folgt das neue der Formel „mehr Unterstützung, weniger Vertretung“.

Das Berufsbild umfasst die Aufgabenstellung der Rechtlichen Betreuung sowie die Art und Weise, wie diese Aufgabe zu erfüllen ist.  Es grenzt zudem von den Leistungen ab, die vom Beruf nicht erbracht werden. In dem Berufsbild ist festgehalten,  welche wesentlichen Voraussetzungen und Kompetenzen Sie als Berufsbetreuer*in mitbringen sollten. 

Die Ausübung einer rechtlichen Betreuung stellt besondere Anforderungen an die Berufsinhaber*innen und setzt umfangreiche Fachkompetenz voraus. Verschiedene Schlüsselkompetenzen ebnen den Zugang zur beruflichen Tätigkeit. Zu unterscheiden ist zwischen sozialen und personalen sowie fachlichen und methodischen Schlüsselkompetenzen. Allen erforderlichen Kompetenzen liegt der menschenrechtsbasierte Ansatz zugrunde: von der Fürsorge zu gleichen Chancen und Rechten! 

Nach Auffassung des BdB bilden drei Kompetenzbereiche die fachliche und methodische Grundlage für die Ausübung des Berufs. Diese gehen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus:

  • Methoden und Konzepte für die Betreuungsführung
  • Rechts- und Rechtsanwendungskompetenzen
  • Human- und sozialwissenschaftliche sowie sonstige Grundlagen

Diesen Kompetenzbereichen werden derzeit elf Schlüsselkompetenzen zugeordnet, die Voraussetzung für eine professionelle Ausübung des Berufs sind. Hierzu müssen sich allerdings strukturelle Rahmenbedingungen verändern. Der BdB strebt eine (Weiter-)Qualifikation auf Hochschulniveau an.