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Kontrollinstanz der Berufsausübung

Berufskammer

Der BdB setzt sich für die Gründung einer Bundeskammer für Berufsbetreuer*innen ein, um Qualität und professionelles Handeln in der rechtlichen Betreuung sicherzustellen.

Eine qualifizierte Aufgabenwahrnehmung gebietet die Einhaltung einer berufsspezifischen Sorgfalt und die Anwendung wissenschaftlich fundierter Methoden. Sie kann im Einzelnen weder vom Gesetzgeber definiert, noch von staatlichen Instanzen entwickelt und beaufsichtigt werden. Die Betreuungsgerichte sind unverzichtbare Kontrollinstanzen des Rechtsstaates in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen. Eine fachliche Kontrolle der Berufsausübung können sie allerdings nicht leisten, das ist weder ihre Aufgabe, noch verfügen sie über die erforderlichen Fachkenntnisse. Die Berufsangehörigen selbst sind nach Meinung des BdB am besten in der Lage, die konkreten Anforderungen der beruflichen Praxis zu beurteilen, die erforderliche Fachlichkeit zu entwickeln, berufsständische Normen zu definieren und die Berufsausübung fachlich zu beaufsichtigen. Eine Berufskammer würde den rechtlichen Rahmen für die berufliche Ausübung der Betreuertätigkeit auf ein neues Qualitätsniveau heben und ihr dabei zentrale Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung und Professionsentwicklung zuzuweisen.

Der BdB verfolgt schon seit langem das Ziel der Errichtung einer Betreuerkammer. Die konzeptionellen Vorarbeiten sind dabei weitgehend abgeschlossen, ein Gesetzentwurf ist erarbeitet und ein konkretes Berufsgesetz in Vorbereitung.

Hier finden Sie die entwickelten Konzepte für eine Kammer als Selbstverwaltungsorgan der Betreuer*innen.

  • Betreuung als anerkannte Profession - Der Weg zur Verkammerung

    Beitrag von Prof. Dr. Winfried Kluth im BdB-Jahrbuch 2019

  • Auf dem Weg zu einer Berufsbetreuerkammer

    Februar 2018 - Eckpunktepapier aus juristischer Perspektive von Prof. Dr. Winfried Kluth

  • Entwicklung einer Berufskammer: Die Bedeutung von Betreuung für das Gemeinwohl

    Beitrag im Kompass 2/2016. Von Prof. Dr. Winfried Kluth

  • "Das Berufsrecht der Berufsbetreuer/innen" von Thorsten Becker

    Beitrag in dem "Jahrbuch des Kammer- und Berufsrechts 2015", Winfried Kluth (Hrsg.). Erschienen im Peter Junkermann Verlag

  • Vortrag: Rechtsgutachten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung einer (Bundes-)Kammer für Betreuer

    Erstellt von Prof. Dr. Winfried Kluth, Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg