Steuererklärungen gehören zur Tätigkeit von Berufsbetreuer*innen mit Aufgabenbereich Vermögenssorge
14.11.2023
In dem vom BGH zu entscheidenden Fall (Beschluss vom 19.07.2023 - XII ZB 115/23), hatte der Antragsteller, ein Rechtsanwalt, der zum Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge bestellt worden war, für seinen (mittellosen) Klienten die Einkommensteuererklärung eingereicht und den vom Finanzamt erlassenen Bescheid geprüft.
Dies wollte er als Aufwandsersatz für eine berufsspezifische Tätigkeit nach § 1835 Abs. 3 BGB - alt iVm § 1908i BGB aF (jetzt § 1877 Abs. 3 BGB) vergütet wissen und scheiterte.
Höheres Schonvermögen für Klient*innen ab 1. Januar 2023
12.01.2023
Die Einführung des Bürgergeldes hat auch Auswirkungen auf die Betreuervergütung. Mit der Neuregelung erfolgt eine Anhebung des geschützten Vermögens von Klient*innen.
Neuregelungen zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
01.09.2021
Der Gesetzgeber hat einige Änderungen des Pfändungsschutzes beschlossen. Neue Regeln speziell für das P-Konto werden am 1. Dezember 2021 in Kraft treten
Bundesgerichtshof
Zur Pfändung eines Barbetragskontos
16.06.2020
Auch das Guthaben auf einem von einer Einrichtung geführten Barbetragskontos ist pfändbar! Das hat jetzt noch einmal der BGH bestätigt (Beschl. v. 30.4.2020, Az. VII ZB 82/17).
Bundesgerichtshof zur Betreuervergütung
Kein erhöhter Schonbetrag gem. § 60a SGB XII
10.04.2019
Es war lange umstritten, ob bei der Bestimmung, ob ein Eingliederungshilfe beziehender Klient mittellos i.S.d. § 1836c, d, 1908i Abs. 1 BGB ist, von dem um 25.000 Euro erhöhten Schonbetrag des § 60a SGB XII auszugehen ist. Dafür hatten u.a. das LG Kassel (BtPrax 2018, 157) und das LG Chemnitz (FamRZ 2018, 709) entschieden, dagegen das LG Hanau (Beschl. v. 16.3.2017, Az.: 3 T 46/17).
Bundesgerichtshof
Zur Schadensersatzpflicht eines Sozialhilfeträgers
10.04.2019
Urteil vom 2.8.2018, Az.: III ZR 466/16
Landgericht Chemnitz
Urteil zu Schonvermögen
06.02.2018
Im April 2014 wurden die Grenzen für das sogenannte Schonvermögen erhöht. Aus den neuen gesetzlichen Regelungen geht aber nicht eindeutig hervor, ob die in den §§ 60a, 66a SGB XII genannten zusätzlich geschützten Beträge für Empfänger von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege auch bei der Berechnung der Mittellosigkeit i.S.d. §§ 1836c Nr. 2 BGB, 5 Abs. 1, 2 VBVG zu berücksichtigen sind.
Überschuldung
Kontopfändung
Betreuer sehen sich oft damit konfrontiert, dass ein Betreuter überschuldet ist und ein Gläubiger eine Kontenpfändung erwirkt hat. Für den Fall, dass auf dem Konto lediglich Sozialleistungen eingehen, besteht durch § 55 SGB I ein gewisser Pfändungsschutz.
Entscheidung des BGH
Teilnahme am Online-Banking
Banken bereiten häufig Schwierigkeiten, wenn ein Betreuer am Online-Banking teilnehmen möchte. Die Argumente der Banken sind überwiegend, dass im Falle des Online-Bankings nicht überprüft werden könne, ob evtl. erforderliche Genehmigungen für die jeweilige Verfügung vorlägen und ob der jeweilige Betreuer überhaupt noch im Amt sei.