17 Prozent Erhöhung für alle | BdB fordert mehr Gerechtigkeit und nimmt Stellung zu Gesetzentwurf des BMJV

06.02.2019
    • Portrait von Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB

    Hamburg, 6. Februar 2019 – „Endlich Licht am Ende des Tunnels“, sagt Thorsten Becker, Vorsitzender des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen über den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Betreuervergütung. „Wir bewerten den Entwurf grundsätzlich positiv. Die geplante Erhöhung der Betreuervergütung um durchschnittlich 17 Prozent wird die wirtschaftlich prekäre Situation kurzfristig lindern. Das ist gut“, so Becker weiter.

    Drei wichtige Ziele wurden erreicht, sagt Becker: „Erstmals seit 2005 wurde über die Betreuervergütung gesprochen. Das Thema Vergütung wurde im Gesetzgebungsverfahren vorgezogen. Bund und Länder haben sich zusammengesetzt und miteinander abgestimmt.“

    Aus Perspektive des Verbands wird jedoch, nach 14 Jahren ohne Anpassung der Stundensätze, der tatsächliche Nachholbedarf nur teilweise gedeckt. Dennoch: „Es wäre gegenüber unseren Mitgliedern nicht zu verantworten, weitere Jahre ohne eine Vergütungserhöhung verstreichen zu lassen. Wir hoffen, dass das Gesetzgebungsverfahren im Konsens mit den Bundesländern erfolgreich zum Abschluss gebracht werden kann“, so Becker. Dies könne nur als ein erster Schritt zur Behebung der akuten Notsituationen und zur aktuellen Sicherung des Systems Betreuung angesehen werden, dem im Zuge des noch andauernden Reformprozesses weitere Schritte folgen müssen.

    Der BdB-Vorsitzende hat zudem einige Kritikpunkte. So werde die im Entwurf angesetzte Erhöhung von durchschnittlich 17 Prozent bei vielen Berufsbetreuern – zumindest zeitnah – nicht erreicht werden: „Wir wissen aus zahlreichen Zuschriften unserer Mitglieder, dass sie lediglich eine Erhöhung um die elf bis zwölf Prozent erwarten können.“ Denn mit 17 Prozent und mehr werden nur neue Verfahren bewertet. Die Folge: Diejenigen Berufsbetreuer werden benachteiligt, die langjährig und vertrauensvoll mit Klient/innen zusammenarbeiten: „Gerade erfahrene Mitglieder mit einem Klientenstamm, der einen andauernden Betreuungsbedarf hat, könnten viele Jahre warten müssen, um von den höheren Pauschalen jüngerer Betreuungen profitieren zu können“, fürchtet Becker. Dies könne als respektlos gegenüber ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe empfunden werden und weiterhin Betriebsaufgaben im größeren Umfang gerade älterer Betreuer nach sich ziehen.

    Deshalb fordert der BdB eine pauschale Erhöhung der Stundensätze um 17 Prozent für alle – unabhängig von der Frage, ob eine Betreuung neu eingerichtet wurde oder bereits jahrelang besteht. „Damit wäre aus unsere Sicht mehr Gerechtigkeit erreicht, ohne dass Justizkassen zusätzlich belastet würden“, sagt Thorsten Becker.

    Der BdB fordert zudem perspektivisch eine gesetzlich verankerte Evaluierungspflicht der Vergütungsregelungen – mindestens alle fünf Jahre. Thorsten Becker: „Dann wird in regelmäßigen Abständen überprüft, ob das Vergütungssystem z.B. aufgrund veränderter Arbeitsbedingungen korrigiert werden muss.“