Ausschluss Behinderter von Wahlen ist verfassungswidrig | Bundesverfassungsgericht entscheidet zu Wahlrecht von Betreuten

21.02.2019
    • Gebäude des Bundesverfassungsgerichts

    Hamburg, den 21. Februar 2019 – Menschen, die auf eine rechtliche Betreuung in allen Angelegenheiten angewiesen sind, dürfen nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden. Diesen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht heute veröffentlicht.

    Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter: „Wir fühlen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt. Die Entscheidung war aus unserer Sicht schon lange überfällig. Wir wundern uns seit Jahren, dass die Politik dies nicht schon längst umgesetzt hat.“

    Der Verband engagiert sich seit Jahren dafür, dass rechtlich Betreute ihr Wahlrecht ausüben können. Freter weiter: „Mit Einführung des neuen Betreuungsrechts vor 27 Jahren wurden Vormundschaft und Entmündigung abgeschafft. Die rechtliche Betreuung dient seither dazu, den Klienten in einer selbstbestimmten Lebensführung zu unterstützen. Der betreute Mensch behält seine volle Rechtshandlungsfähigkeit. Dazu zählt selbstverständlich auch das Wahlrecht.“

    Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Beschluss fest, dass die Vorgaben im Bundeswahlgesetz gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung verstoßen.

    Mehrere Betroffene hatten Beschwerde gegen ihren Ausschluss von der Bundestagswahl 2013 eingelegt. Nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts waren bei der Wahl 82.220 Vollbetreute betroffen.