Betreuervergütung in 1. Lesung im Bundestag

05.04.2019
    • Plenarsaal des deutschen Bundestages

    Hamburg/Berlin, 05.04.2019 – Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung ist gestern im Bundestag in der ersten Lesung ab 23 Uhr nur verkürzt debattiert worden. Wer, wie viele unserer Mitglieder, bis dahin ausgeharrt hatte, wurde enttäuscht. Nur drei Redner/innen kamen zu Wort, die restlichen sechs Reden wurden zu Protokoll gegeben. Anschließend wurde der Gesetzentwurf zur Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

    Einig waren sich die Redner/innen in ihrer Anerkennung der Arbeit der rechtlichen Betreuer. Sie betonten unisono den Anspruch der Berufsbetreuer auf eine angemessene Bezahlung, auch als Grundlage für mehr Qualität in der Betreuung. Eine Kommentierung, geschweige denn eine deutliche Zurückweisung der Ausschussempfehlungen des Bundesrates war allerdings von keinem/r der Redner/innen zu vernehmen.

    Christian Lange, Parlamentarischer Staatssekretär der Justiz und für Verbraucherschutz, SPD, betonte in seiner Rede, dass die Bundesregierung auf eine zeitnahe Erhöhung dränge: „Entsprechend des Koalitionsvertrages wird sich die Bundesregierung für ein zeitnahes Inkrafttreten der Vergütungserhöhung einsetzen. Betreuer dürfen nicht länger auf ihre verdiente Erhöhung warten.“ Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setze „klare Akzente für eine qualitativ hochwertige Betreuung.“ Er betonte, dass die Bundesregierung vor Erarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfes in intensivem Austausch mit den Ländern stand: „Die qualitätsorientierte Vergütungsanpassung, die Berechnungsgrundlagen für die Betreuervergütung und die Vergütungserhöhung um durchschnittlich 17 Prozent werden von der Mehrheit der Länder mitgetragen.“

    Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) zeigte sich in ihrer Rede erfreut, dass mit den Ländern ein Einvernehmen erzielt worden sei. Sie verwies darauf, dass der Bundestag bereits in der letzten Legislaturperiode fraktionsübergreifend beschlossen hatte, die Erhöhung der Vergütungssätze um pauschal 15 Prozent zu erhöhen: „Die 15 Prozent schienen den Ländern zu hoch und umso mehr bin ich froh, dass es jetzt gelungen ist, dass die Länder sich bereit erklärt haben, das Volumen für diese Aufgabe sogar um durchschnittlich 17 Prozent zu erhöhen.“ Für die Länder bedeute dies einen erheblichen Mehraufwand. Ihr sei bewusst, dass die Länder mit den dafür geplanten 156 Millionen Euro bereits an ihre Grenzen gegangen seien. Sie wisse aber auch, „dass damit nicht alle Wünsche der Berufsbetreuer/innen abgedeckt werden können.“

     

    • Hier kommen Sie zum vollständigen Plenarprotokoll des Bundestages vom 04.04.2019. Auf den Seiten 11031 – 11034 finden Sie das Wortprotokoll, auf den Seiten 11093 – 11097 (Anlage 8) die zu Protokoll gegebenen Reden.
    • Dirk Heidenblut, Berichterstatter für das Betreuungsrecht, SPD, äußerte sein Befremden über die Ausschuss-Empfehlungen in einer Pressemitteilung.