Bundesrat unterstützt Vergütungserhöhung und lehnt wichtige Punkte der Ausschussempfehlungen ab

12.04.2019

    Berlin/Hamburg, 12. April 2019 – Der Bundesrat unterstützt den Gesetzentwurf zur Betreuervergütung. Entscheidende Punkte der Ausschussempfehlungen lehnte er ab: Die Änderungsanträge zu den Fallzahlbegrenzungen, zur Weisungsgebundenheit der Rechtspfleger sowie zur Festlegung der Qualifikation in jedem Einzelfall fanden im Bundesrat keine Mehrheit. „Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesrates. Damit sind die kritischsten Änderungen vom Tisch“, würdigten der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker und BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter die Stellungnahme des Bundesrates. Die beiden zeigten sich erfreut, dass die intensiven Gespräche, die der BdB in den vergangenen Wochen auf Bundes- und Länderebene geführt hat, zu diesem Teilerfolg geführt haben. Insbesondere die vorgeschlagene Fallzahlobergrenze hatte der Verband im Vorfeld als K.O.-Kriterium für den laufenden Reformprozess angemahnt. Zwei weitere Änderungsanträge, die der BdB als kritisch bewertet, bleiben allerdings bestehen. Der Bundesrat hat zugestimmt, das Gesetz frühestens zum 1. Januar 2020 in Kraft treten zu lassen und den Evaluierungszeitraum auf fünf Jahre zu verlängern. „Wir erwarten, dass sich die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung dazu klar positionieren wird“, so BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter. Auch an der Forderung nach einer Überprüfung der 17 % Vergütungserhöhung wird der BdB weiterhin festhalten.

    Unterstützung für den BdB aus dem Bundesjustizministerium

    Thorsten Becker und Dr. Harald Freter trafen sich am Rande der Bundesratssitzung vor Ort in Berlin auch mit dem sächsischen Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) und Staatssekretär Christian Lange (SPD) aus dem Bundesjustizministerium, die sich in der Debatte für die Erhöhung der Betreuervergütung stark machten. Sebastian Gemkow bezeichnete die Anpassung der Vergütung in seinem zu Protokoll gegebenen Redebeitrag als  einen „wichtigen und längst überfälligen Schritt“ und begrüßte ausdrücklich die geplante Umstellung der Vergütung auf ein Fallpauschalensystem. Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung festgehaltenen Regelungen seien wichtig für die Verbesserung der Lebenssituation der Betreuten.

    Der parlamentarische Staatssekretär Christian Lange, SPD, versprach im Gespräch mit dem BdB, dass die Bundesregierung sich gegen die Ausweitung des Evaluierungszeitraums sowie gegen ein späteres Inkrafttreten des Gesetzes einsetzen werde. Die Bundesregierung lehne die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse ab. Erklärtes Ziel sei eine Entscheidung über den Gesetzentwurf vor der Sommerpause. Dies betonte Christian Lange auch in seinem Debattenbeitrag im Bundesrat. Er unterstrich in seiner Rede noch einmal, dass eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuer/innen die Grundlage für mehr Qualität in der rechtlichen Betreuung sei. Er verwies darauf, dass Berufsbetreuer/innen seit 13 Jahren keine Anpassung ihrer Vergütung erfahren hätten. Nach dem gescheiterten Versuch in der vorangegangenen Legislaturperiode sei es nun an der Zeit, endlich zu handeln, appellierte er an das Plenum. Die Berufsbetreuer/innen "dürfen nicht länger warten!“

    Die Gegenäußerung der Bundesregierung wird bis zum 30. April erwartet. Diese wird anschließend zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates in den Bundestag eingebracht. In erster Lesung hat der Bundesrat den Gesetzentwurf nach kurzer Debatte an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz verwiesen (wie unten berichtet). Bei der Anhörung am 6. Mai im Rechtsausschuss wird Thorsten Becker für den BdB teilnehmen. Geplant ist, dass der Bundestag in der letzten Sitzung vor der Sommerpause, am 28. Juni, über den Entwurf beschließt. Für den weiteren Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens siehe auch Grafik aus der aktuellen bdbaspekte.