Bundestag stimmt für Vergütungserhöhung

17.05.2019
    • Plenarsaal des deutschen Bundestages

    Hamburg, 17. Mai 2019 - Der Bundestag hat gestern abend dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Betreuervergütung zugestimmt. Die Änderungsvorschläge des Bundesrates wurden nicht angenommnen. Für die Ablehnung dieser Empfehlungen hatte sich der BdB zuvor vehement eingesetzt. Die Stellungnahme des Bundesrates verlangte unter anderem ein weiteres Herausschieben des Inkrafttretens des Gesetzes sowie eine längere Evaluierungsfrist. "Wir begrüßen die Entscheidung des Bundestages insbesondere, weil viele Redner eine Evaluierung und erneute Anpassung der Vergütung in der kommenden Legislaturperiode ansprachen", so BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter. Der Verband hatte zuvor kritisiert, dass die durchschnittlich 17 Prozent mehr Vergütung nicht bei allen Betreuern und Betreuerinnen ankommt. Zudem ist diese Erhöhung nach 14 Jahren nicht ausreichend. Dies hatte eine Studie des Bundesjustizministeriums bereits nachgewiesen.

    Auf die Forderungen und Kritikpunkte des BdB gingen mehrere Redner ein. Sie wiesen explizit auf den Zusammenhang von Qualität und Vergütung hin. Auch die Notwendigkeit einer Betreuerkammer wurde erwähnt. "Wir setzen nun auf den weiteren qualitätsorientierten Reformprozess", so Freter. Für eine höhere Qualität für die Klienten und Klientinnen seien eine bundeseinheitliche Mindestqualifikation und Berufszulassung von Bedeutung. 

    Die FDP-Fraktion hatte sich ihrer Stimme im Bundestag enthalten. Die Abgeordnete Ulla Ihnen begründete dies mit Mängeln des Gesetzentwurfs, die auch der BdB kritisiert hat: Es fehle eine Dynamisierung der Betreuervergütung. Die sukzessiv sinkenden Pauschalen widersprächen der Tatsache, dass in der Realität der Aufwand nicht sinke. Ihnen forderte einen Ausbildungsberuf. Dirk Heidenblut (SPD) betonte: "Dieses Gesetz ist nicht das Ende." Die Linke stimmte zu, obwohl sie das Gesetz für unzureichend halte, so Friedrich Straetmanns. Er forderte auch die Einführung einer Betreuerkammer, die einen einheitlichen Zugang zum Beruf regele. Für die CDU/CSU sagte Volker Ulrich, die 17 Prozent Erhöhung seien zu wenig. Dies sei ein Kompromiss zwischen Bund und Ländern gewesen. Ulrich forderte ein Berufsbild, Qualifizierung und fachliche Anforderungen. Die gesamte Debatte können Sie in der Mediathek des Bundestages nachhören.

    Innerhalb der kommenden sechs Wochen wird voraussichtlich der Bundesrat entscheiden. Der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker fordert eine schnellstmögliche Zustimmung des Bundesrates: "Wir nehmen die Signale wahr, dass eine Evaluierung und erneute Anpassung bereits in der nächsten Legislaturperiode stattfinden soll."

    Auch die SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher, und Dirk Heidenblut, Berichterstatter für das Betreuungsrecht, forderten die Länderkammer in einer gemeinsamen Pressemitteilung auf, zügig und vorbehaltlos zuzustimmen, damit Betreuer/innen endlich eine höhere Vergütung erhalten.

    Am Donnerstagmorgen hat das ARD-Morgenmagazin um 6.35 Uhr und 8.35 Uhr berichtet. Als Expertin sprach BdB-Vorstand Heike Looser. Einen ausführlichen Bericht auch zum weiteren politischen Geschehen lesen Sie in der am 15. Juli erscheinenden bdbaspekte.