Eine gravierende Verletzung des Selbstbestimmungsrechts und der UN-Behindertenrechtskonvention | BdB kritisiert geplantes Reha- und Intensivpflegesicherungsgesetz der Bundesregierung

23.10.2019
    • Gebäude des Bundesministeriums für Gesundheit

    Hamburg, 23. Oktober 2019– Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen hat erhebliche Einwände gegen das geplante Reha- und Intensivpflegegesetz der Bundesregierung. Aus Sicht des BdB verstößt das Gesetz in zentralen Punkten gegen das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen sowie gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.
     
    Intensivpflege – wie beispielsweise eine Dauerbeatmung – soll demnach künftig regelhaft in vollstationären Pflegeeinrichtungen oder in speziellen Intensivpflege-Wohneinheiten erbracht werden. Das lehnt der BdB entschieden ab. Der Verbandsvorsitzende Thorsten Becker begründet: „Wir sehen hier, dass behinderte Menschen massiv diskriminiert und langjährige behindertenpolitische Errungenschaften mit ihren teilhabe- und ressourcenorientierten Ansätzen missachtet werden.“
     
    Auch werde der Grundsatz „ambulant vor stationär“ verlassen, sollte es tatsächlich dazu kommen, dass Menschen mit Intensivpflegebedarf regelhaft auf Pflegeheime und Wohngemeinschaften verwiesen werden. Thorsten Becker: „Aus dem gewohnten Umfeld herausgerissen und zum Umzug in eine stationäre Einrichtung gezwungen zu werden, stellt eine gravierende Verletzung des Selbstbestimmungsrechts dar. Auch würde die Neuregelung gegen Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention verstoßen.“
     
    Laut UN-BRK sollen „Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen. Sie sollen nicht verpflichtet werden, in besonderen Wohnformen zu leben“, so Becker weiter. Dies sei außerdem verfassungswidrig, so Becker, „da gegen das Freizügigkeitsprinzip verstoßen wird, das im Grundgesetz verankert ist. Der BdB steht dafür, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, damit sie ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen führen können – selbstbestimmt und geschützt.“
     
    Grundsätzlich begrüßt der BdB jedoch das Streben der Bundesregierung, die besonderen Bedarfe intensivpflegebedürftiger Versicherter angemessen zu berücksichtigen, eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung nach aktuellen, medizinischen und pflegerischen Standards zu gewährleisten sowie Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten zu beseitigen. Thorsten Becker: „Diese positiven Aspekte werden jedoch vollkommen konterkariert durch die Absicht des Gesetzgebers, Betroffenen die nötigen Pflegemaßnahmen künftig nur noch stationär zu gewähren.“