Endlich! Die ersten durchschnittlich 17 Prozent mehr. Jetzt geht es weiter!

07.06.2019

Berlin, 7.6.2019 - Geschafft! Der Bundesrat hat heute der Vergütungserhöhung um durchschnittlich 17 Prozent für Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen zugestimmt. "Diesen Erfolg hätte es ohne den BdB nicht gegeben", so BdB-Vorsitzender Thorsten Becker. "Wir bleiben aber dabei: Dies kann nur der erste Schritt sein", so Becker weiter. Der BdB-Vorstand hatte geschlossen an der Bundesratssitzung in Berlin teilgenommen. 

Bevor die Länderkammer das Gesetz unter Top 4 mit deutlicher Mehrheit annahm, sagte die schleswig-holsteinische Justizministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU) in ihrer Rede: "Wir stehen heute am Schlusspunkt einer langen Diskussion zur Betreuervergütung.“ Das Ergebnis könne sich sehen lassen. Durch die Erhöhung der Vergütung um durchschnittlich 17 Prozent verbessere man die Einkommenssituation der Berufsbetreuer und setze mit der Steigerung der abrechenbaren Stunden ein klares Signal für die Erhöhung der Qualität. In Bezug auf den Mehrkostenaufwand der Länder äußerte sie: „Das Geld ist gut angelegt. Letztlich kommen eine angemessene Vergütung und die Erhöhung des Zeitaufwandes den betroffenen Menschen mit Unterstützungsbedarf zugute. Sie haben Anspruch auf eine gute Betreuung.“ Ihr liege das Betreuungswesen sehr am Herzen und sie sei der Überzeugung, dass diese qualitativ hochwertige Arbeit entsprechend bezahlt werden müsse. Darum werde Schleswig-Holstein zustimmen.

Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) betonte: „Es war immer auch ein Anliegen der Länder, dass wir die Vergütung für Betreuerinnen und Betreuer anpassen. Wir sind alle der Überzeugung, das Betreuerinnen und Betreuer für unsere Gesellschaft einen wichtigen Beitrag leisten.“ Er merkte an, dass einige Punkte, die die Länder am Gesetzentwurf ändern wollten, nicht aufgenommen wurden und verwies auf die 1. Lesung im Bundesrat. Hier bleibe zukünftig noch einiges zu tun, dennoch: „Für heute aber meine ich, dass die Berufsbetreuerinnen und –betreuer es verdienen, dass wir heute die Erhöhung beschließen.“ Darum werde das Land Rheinland-Pfalz zustimmen.

Der Entschließungsantrag von Brandenburg bekam keine Mehrheit. Der Antrag sah vor, die strukturellen Verbesserungen im Betreuungsrecht zeitnah auf den Weg zu bringen, beispielsweise hinsichtlich der Qualität der rechtlichen Betreuung, der Auswahl und Kontrolle von Berufsbetreuern und Berufsbetreuerinnen und des Selbstbestimmungsrechts der Klient/innen.

Der BdB hatte sich zuvor entschlossen, den Gesetzentwurf trotz der bestehenden Kritik zu akzeptieren. Im Ergebnis sei die Anhebung enttäuschend gering und damit wenig wertschätzend, so BdB-Vorsitzender Becker. "Jetzt muss möglichst zeitnah der Effekt dieser Anpassung evaluiert und dann entsprechend nachgebessert werden", so Becker. Der Verband setze auf den weiteren qualitätsorientierten Reformprozess im Bundesjustizministerium, an welchem der BdB beteiligt ist. 

Hier finden Sie das Protokoll der Bundesratsabstimmung.

So geht es weiter

Das Gesetz wird vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung durch die Bundeskanzlerin und die zuständigen Bundesminister ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Einen Monat nach der Veröffentlichung tritt das Gesetz dann offiziell in Kraft.

Software-Partner passen ihre Programme an

Die Kooperationspartner des BdB werden ihre Software BdBatwork und Butler entsprechend der neuen Gesetzeslage anpassen. "Egal, ob butler Classic oder 21 - wir werden die neuen Abrechnungslogiken pünktlich mit dem nächsten Update und wie gewohnt anwenderfreundlich umgesetzt haben", so prosozial-Geschäftsführer Christoph Spitzley. "Die neuen Monatspauschalen und die zusätzlichen Pauschalen können vor dem Wechsel zur neuen Abrechnung im Programm hinterlegt werden. Diese werden bei der Abrechnung dann so berücksichtigt, dass der Übergang von der alten zur neuen Abrechnung naht- und reibungslos erfolgt."