Höhere Stundensätze für Berufsbetreuer/innen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legt Gesetzentwurf vor

23.01.2019
    • Gebäude des BMJV in Berlin

    Berlin, 23. Januar 2019 – Die Vergütung für Berufsbetreuerinnen und -betreuer soll im Durchschnitt um 17 Prozent steigen. Dies ist Kern eines Gesetzentwurfes, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz jetzt vorgelegt hat. Außerdem sollen die Sätze für die Verwaltung größerer Vermögen angehoben werden, und es soll künftig eine Prämie in Höhe der 1,5-fachen Fallpauschale gezahlt werden, wenn ein Berufsbetreuer einen Klienten an einen ehrenamtlichen Betreuer übergibt.

    Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB) ist gemeinsam mit anderen Fachverbänden aufgefordert, bis zum 8. Februar 2019 eine Stellungnahme zum Gesetzestext abzugeben, das Kabinett soll sich bis zum 27. Februar mit dem Entwurf befassen. Anschließend wird das Gesetz in den Bundestag eingebracht. Ziel ist es, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden.

    Der BdB begrüßt die Gesetzesinitiative des BMJV: „Dies ist ein erster Erfolg“, sagt der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker. „Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der BMJV-Studie aus dem Jahr 2016 ist eine Anhebung der Stundensätze um 17 Prozent das aktuell dringend Notwendige, um das System Betreuung zu stützen. Das BMJV hat den Entwurf mit den Ländern vorab besprochen, was uns optimistisch stimmt. Wir hoffen auf das Verantwortungsgefühl der Länder im Bundesrat. Es geht hier um nichts weniger als das Selbstbestimmungsrecht unserer Klientinnen und Klienten, die zu Recht einen Anspruch auf eine hohe Qualität unserer Arbeit haben. Dazu gehören auch die entsprechenden Rahmenbedingungen und eine leistungsgerechte Vergütung. Eine Erhöhung der Stundensätze wäre zudem Ausdruck für die Wertschätzung der Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen.“

    Hintergrund:

    Das BMJV hatte 2016 eine Studie in Auftrag gegeben, die unter anderem belegte, dass Berufsbetreuer mehr arbeiten, als sie bezahlt bekommen: im Schnitt wenden sie pro Klient und Monat mindestens 4,1 Stunden auf. Wird die Arbeitszeit von Mitarbeiter/innen voll einbezogen, sind es sogar 4,4 Stunden. Nach den derzeitigen Rahmenbedingungen können Berufsbetreuer jedoch nur 3,3 Stunden abrechnen. Im Verhältnis zu einer vergleichbaren Gruppe des öffentlichen Dienstes (Vergütungsgruppe S12) liegt der Jahres-Rohertrag von Berufsbetreuer/innen deutlich unter dem Jahresbrutto von Arbeitnehmer/innen im öffentlichen Dienst. Der BdB forderte daher einen sofortigen Anstieg von 44 auf 54 Euro pro Stunde.

    Im Mai 2017 beschloss der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen eine Erhöhung der Stundensätze um 15 Prozent. Das Gesetz scheiterte jedoch am Bundesrat, der den Tagesordnungspunkt im Juli 2017 von der Tagesordnung nahm.

    Letztmals wurden die Betreuerbezüge vor 14 Jahren im Jahr 2005 angepasst.

    Auch die Bundestagsabgeordneten Dirk Heidenblut (SPD), Johannes Fechner (SPD) und Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU-Fraktion) haben sich zur Anpassung der Betreuervergütung geäußert. Ihre Stellungnahmen finden Sie hier: