Mindestqualifikation und einheitliches Zulassungsverfahren im Fokus | Erste Ergebnisse des interdisziplinären Diskussionsprozesses „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht“ veröffentlicht

14.08.2019
    • Gebäude des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Hamburg, den 14. August 2019 – Jahrelange Forderungen des BdB nach einer Mindestqualifikation und nach einem bundeseinheitlichen Zulassungsverfahren haben Einzug in den Reformprozess in der rechtlichen Betreuung gefunden, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit vielen Experten vor einem Jahr angestoßen hat. Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen begrüßt die ersten Ergebnisse, die jetzt veröffentlicht wurden.

    Das Dokument verdeutliche einen Konsens in vielen Bereichen, für die der BdB schon lange streitet, so der Vorsitzende Thorsten Becker: „Dies gilt vor allem für eine verpflichtende Mindestqualifikation und ein geregeltes Zulassungsverfahren. Es freut uns sehr, dass die umfangreichen Diskussionen der vergangenen Monate in diesen wichtigen Punkten zu Übereinstimmungen geführt haben. Nun fordern wir, dass das BMJV nach Ende des Diskussionsprozesses im kommenden Herbst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt. Wir werden uns auch weiter konstruktiv mit unseren Vorstellungen in die Gespräche und Facharbeitsgruppen einbringen.“

    Zum Thema Mindestqualifikation heißt es im Text des BMJV: „Es bestand ganz überwiegend Einigkeit darin, dass – anders als im geltenden Recht – die Anzahl der geführten oder in Aussicht genommenen Betreuungen nicht mehr das entscheidende Kriterium sein sollte, sondern dass die Einführung einer gesetzlich festgelegten Mindestqualifikation für berufliche Betreuer dringend erforderlich sei. Es sei nicht länger vertretbar, dass eine so verantwortungsvolle Tätigkeit wie die berufliche rechtliche Betreuung ohne jegliche Ausbildung ausgeführt werden könne.“

    Zum Thema bundeseinheitliche Zulassung ist zu lesen: „Nachdem grundsätzlich die Einführung von Mindestqualifikationen bejaht worden war, wurde zu deren Sicherstellung und Überprüfung in der Praxis die Einführung eines gesetzlich geregelten Zulassungsverfahrens diskutiert. Ein solches ist ganz überwiegend grundsätzlich befürwortet worden. Wichtig sei, dass hierin eine rechtssichere Festsetzung der Vergütungsstufe erfolge, dass bundeseinheitliche Kriterien festgelegt werden und die erfolgte Zulassung dann auch bundesweite Gültigkeit habe.“

    Das BMJV will ab September 2019 ein erstes Gesamtkonzept mit Formulierungsvorschlägen in den vier Facharbeitsgruppen präsentieren und zur Diskussion stellen. Ende 2019 soll in einer abschließenden Plenumssitzung Bilanz gezogen und entschieden werden, welche konkreten Gesetzgebungsvorschläge auf den Weg gebracht werden.

    Hintergrund: Unter dem Titel „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht“ startete das BMJV im Juni 2018 einen umfangreichen Diskussionsprozess zur Reform des Betreuungsrechts. Die Diskussion ist interdisziplinär und partizipativ angelegt. Neben dem Bundesverband der Berufsbetreuer/innen sind rund 80 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis beteiligt, außerdem Vertreterinnen und Vertreter von Behinderten- und Berufsverbänden, des Betreuungsgerichtstags e.V., der kommunalen Spitzenverbände und der Länder. Der Diskussionsprozess ist auf 18 Monate angelegt. Ziel ist es, Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen zu stärken und die Qualität der rechtlichen Betreuung zu verbessern. Im Fokus stehen für das Ministerium Maßnahmen, die vom Bundesgesetzgeber umgesetzt werden können.

    Der vollständige Text des Zwischenberichts ist hier nachzulesen: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/081219_Diskussionsprozess-erste-Ergebnisse_Betreuungsrecht.html