Qualität ist nicht quantifizierbar: BdB veröffentlicht Positionspapier zu Fallzahlbegrenzung und Kontaktuntergrenzen
Hamburg, 25.06.2019 - Fallzahlbegrenzungen und die Festsetzung von Kontaktuntergrenzen führen nicht zu brauchbaren Aussagen zur Betreuungsqualität und lenken die Qualitätsdiskussion im Betreuungswesen in die falsche Richtung. In seinem jüngst veröffentlichten Positionspapier lehnt der BdB die Fokussierung auf starre Faktoren in aller Deutlichkeit ab. Nicht die Anzahl an Kontakten oder die Mindestanzahl an Fällen sind für Betreuungsqualität ausschlaggebend, sondern die Anwendung berufsspezifischer Kenntnisse, wissenschaftlicher Methoden und besonderer Sorgfalt. Um die Qualitäts- und Professionalisierungsentwicklung in der rechtlichen Betreuung weiterzuführen, ist es unumgänglich, die Anforderungen an die rechtliche Betreuung herauszuarbeiten und zu prüfen, welche Qualitätskriterien daraus ableitbar sind.
Wissenschaftlich untermauert dies die ISG-Studie "Qualität in der rechtlichen Betreuung". Sie konnte keine Qualitätsunterschiede feststellen, weder bezüglich der Kontakthäufigkeit noch bezüglich weiterer Kriterien, die sich in einfacher Weise an der Anzahl der Betreuungen festmachen. Sie kommt zudem zu dem Ergebnis, dass Betreuer/innen mit Angestellten mit höheren Fallzahlen eine bessere Strukturqualität aufweisen. Die Führung von weniger Betreuungen geht also nicht zwangsläufig mit mehr Qualität einher.
Der BdB setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass rechtliche Betreuung als Profession anerkannt werden muss. Dazu braucht Betreuung Qualität: Durch die Schaffung von Qualitätskriterien und fachlichen Standards, durch einheitliche Zulassungskriterien zum Beruf und eine unabhängige Fachaufsicht in Form einer Betreuerkammer, um die Qualität in der Betreuung auch zukünftig zu sichern. Und: Ohne eine angemessene Vergütung und eine realistische Ansetzung der anzurechnenden Stunden ist keine ernsthafte Qualitätsdiskussion zu gestalten. Das Gesetz zur Betreuer- und Vormündervergütung war ein erster, aber noch nicht ausreichender Schritt. „Solange sich die derzeitigen materiellen Rahmenbedingungen nicht verbessern, gefährden Maßnahmen wie starre Fallzahlbegrenzungen noch zusätzlich die Auskömmlichkeit der Tätigkeit als Betreuer/in, ohne dass ein Schritt in Richtung Qualität gegangen wird“, macht der BdB in seinem Positionspapier deutlich. Wie auf der Jahrestagung vereinbart, hat der Verband das Papier auch Franz Müntefering (BAGSO) zukommen lassen.