Reform Betreuungsgesetz: Dirk Heidenblut (SPD) erwartet Anfang 2020 Gesetzentwurf

29.05.2019

    Berlin, 29.05.2019 - Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut fordert Anfang 2020 einen Gesetzentwurf für ein qualitativ weiterentwickeltes Betreuungsrecht. Die Ergebnisse aus dem Reformprozess, an dem auch der BdB als Experte beteiligt ist, lägen Ende 2019 vor.

    In einer Pressemitteilung betonte Heidenblut, vier Punkte, welche bei der Reform entscheidend seien: 

    • das Selbstbestimmungsrecht der Klient/innen müsse im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden
    • Stärkung Ehrenamt
    • Schnittstellen zu z.B. Sozialgesetzbüchern müssten konkretisiert werden
    • das Berufsbild der Betreuer, Standards bei Aus- und Weiterbildung sollten definiert werden. Eine Verkammerung des Berufsstandes sei zu diskutieren.

    Zunächst stimmt am 7. Juni der Bundesrat über den Gesetzentwurf für eine Vergütungserhöhung um durchschnittlich 17 Prozent ab.